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title: "Susanna Burger Vorläufige Konkursanzeige Zürich, Schweiz; Konkurs eröffnet am 05.08.2026"
sdDatePublished: "2026-08-08T06:11:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.275.798/publikation/"
topics:
  - name: "bankruptcy"
    identifier: "medtop:20000174"
  - name: "business enterprise"
    identifier: "medtop:20000349"
locations:
  - "St. Gallen"
  - "Bern"
  - "Zürich"
  - "Switzerland"
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Susanna Burger Vorläufige Konkursanzeige Zürich, Schweiz; Konkurs eröffnet am 05.08.2026

Vorläufige Konkursanzeige Susanna Burger

Vorläufige Konkursanzeige Susanna Burger Schuldner Susanna Burger Heimatort: Eggiwil (BE) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.05.1974 Schmiedgasse 15 9230 Flawil Inhaberin des im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragenen Einzelunternehmens Susanna Burger Hairworks & Style, Friesenbergstrasse 38, 8055 Zürich Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Susanna Burger Heimatort: Eggiwil (BE) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.05.1974 Schmiedgasse 15 9230 Flawil Inhaberin des im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragenen Einzelunternehmens Susanna Burger Hairworks & Style, Friesenbergstrasse 38, 8055 Zürich Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.