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title: "Robin-Dandy Beyer, vorläufige Konkursanzeige, Frümsen; Konkurs eröffnet am 05.08.2026"
sdDatePublished: "2026-08-08T06:11:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.275.808/publikation/"
topics:
  - name: "bankruptcy"
    identifier: "medtop:20000174"
locations:
  - "St. Gallen"
  - "Switzerland"
  - "Germany"
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Robin-Dandy Beyer, vorläufige Konkursanzeige, Frümsen; Konkurs eröffnet am 05.08.2026

Vorläufige Konkursanzeige Robin-Dandy Beyer, ausgeschlagene Erbschaft

Vorläufige Konkursanzeige Robin-Dandy Beyer, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Robin-Dandy Beyer, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 19.07.1996 Todesdatum: 19.06.2026 Wohnhaft gewesen: Grista 4 9467 Frümsen vormals Im Hof 3, 9467 Frümsen, vorher Untere Gasse 2, 9470 Buchs Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Robin-Dandy Beyer, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 19.07.1996 Todesdatum: 19.06.2026 Wohnhaft gewesen: Grista 4 9467 Frümsen vormals Im Hof 3, 9467 Frümsen, vorher Untere Gasse 2, 9470 Buchs Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.