Alle Filmschaffenden in Deutschland erhalten ab Januar 2027 tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung; 8% der Gagen fließen in Vorsorge.

Betriebliche Altersvorsorge für alle Filmschaffende ab 2027 | ver.di

Betriebliche Altersvorsorge für alle Filmschaffende ab 2027

Ab Januar 2027 soll einheitlich eine tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung für alle Filmschaffende in Deutschland gelten. Und zwar für alle Beschäftigte vor und hinter der Kamera in fiktionalen Filmproduktionen, Kinofilmen, Filmen und Serien im Fernsehen und in Produktionen von Streamingdiensten. Der für die Branche vereinbarte Tarifvertrag besteht bereits seit gut einem Jahr und beinhaltet einen 4-prozentigen Arbeitgeberzuschuss zur Altersvorsorge .

Jetzt haben ver.di und die beteiligten Tarifparteien Produktionsallianz und Schauspielgewerkschaft BFFS noch die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt. Nach dem Tarifvertragsgesetz kann der Tarifvertrag, der überwiegende Bedeutung für eine Branche hat, somit verbindlich auch auf alle Arbeitsverhältnisse bei nicht tarifgebundenen Produktionsunternehmen ausgedehnt werden.

Die betriebliche Altersversorgung wird dadurch auch für Filmschaffende mit sehr kurzen Beschäftigungszeiten und oft wechselnden Arbeitgebern eine attraktive Grundlage für die Versorgung im Alter . Mit Zuschüssen und der Entgeltumwandlung für die Eigenbeiträge kommen so 8 Prozent der Gagen für den Aufbau dieser Vorsorge zusammen. Die oft nur spärlichen gesetzlichen Renten von Filmschaffenden werden damit deutlich aufgestockt.

Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständig im ver.di-Bundesvorstand geht davon aus, dass dem Antrag recht bald im BMAS stattgegeben werde, da der Tarifvertrag für die überwiegende Zahl der Beschäftigungen in fiktionalen Filmproduktionen schon jetzt gelte. Die Allgemeinverbindlichkeit schließe lediglich die Lücke für den Rest der nicht tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse.

Die Durchführung ist dabei mit nur wenig Verwaltungsaufwand verbunden. Die Abwicklung der Versicherungsverträge findet annähernd automatisch durch die für Filmschaffende und Freie aus dem Rundfunk spezialisierte Pensionskasse statt.

  1. Wer ist von der Allgemeinverbindlichkeit betroffen?

Alle Filmschaffenden in Deutschland, vor und hinter der Kamera, bei fiktionalen Kinofilmen, TV-Filmen, Serien und Streamingproduktionen. Die Regelung erfasst künftig auch Beschäftigte bei Produktionsunternehmen, die nicht tarifgebunden sind.

  1. Wie hoch ist die Förderung der Altersvorsorge?

Der bestehende Tarifvertrag sieht einen Arbeitgeberzuschuss von 4 Prozent vor. Zusammen mit der Entgeltumwandlung der Eigenbeiträge kommen 8 Prozent der Gagen für den Vorsorgeaufbau zusammen.

  1. Ab wann gilt die Regelung und wie läuft die Umsetzung?

Ab Januar 2027 soll die tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung einheitlich gelten. ver.di rechnet mit einer zeitnahen Entscheidung des BMAS, da der Tarifvertrag schon jetzt für die überwiegende Zahl der Beschäftigungsverhältnisse gilt. Die Abwicklung erfolgt weitgehend automatisch über eine auf Filmschaffende und Rundfunk-Freie spezialisierte Pensionskasse.