---
title: "Japankäfer entdeckt in Ostermundigen; Kanton erwägt zusätzliche Maßnahmen, Ostermundigen möglicherweise betroffen"
sdDatePublished: "2026-08-09T13:04:00Z"
source: "https://www.ostermundigen.ch/wAssets/docs/news/Allgemein/2026_08_06-Publikationsauftrag-HP_Japankaefer.pdf"
topics:
  - name: "invasive species"
    identifier: "medtop:20000444"
  - name: "plant disease"
    identifier: "medtop:20000495"
  - name: "agriculture"
    identifier: "medtop:20000210"
  - name: "environmental pollution"
    identifier: "medtop:20000424"
locations:
  - "Bern"
  - "Bern-Mittelland"
  - "Switzerland"
---


Japankäfer entdeckt in Ostermundigen; Kanton erwägt zusätzliche Maßnahmen, Ostermundigen möglicherweise betroffen

Brief: ,

Tiefbau und Betriebe

Steinbruchweg 7
Telefon +41 31 930 11 11

CH-3072 Ostermundigen
www.ostermundigen.ch

JAPANKÄFER – WORAUF IST BEIM FUND DIESES MELDE- UND BEKÄMPFUNGSPFLICH-
TIGEN KÄFERS ZU ACHTEN?

Ostermundigen liegt in der Pufferzone

Der Japankäfer ist in der Region Bern nachgewiesen. Ostermundigen liegt in der vom Kanton
Bern festgelegten Pufferzone. Die Bevölkerung wird gebeten, beim Umgang mit Grüngut und
Pflanzenmaterial die geltenden Vorgaben zu beachten und verdächtige Käferfunde umge-
hend zu melden.

Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein gebietsfremder, invasiver und in der Schweiz melde-
und bekämpfungspflichtiger Quarantäneorganismus. Er kann über 400 Pflanzenarten befallen
und grosse Schäden verursachen. Während die erwachsenen Käfer Blätter, Blüten und Früchte
fressen, entwickeln sich die Larven im Boden und ernähren sich unter anderem von Graswur-
zeln.

Seit Anfang Juli 2026 wurden auch im Oberland einzelne Japankäfer in Überwachungsfallen
festgestellt. Die Fachstelle Pflanzenschutz klärt laufend die weitere Ausbreitung. Wird eine
Population bestätigt, kann der Kanton zusätzliche Massnahmen anordnen – dies könnte auch
Ostermundigen betreffen.

Was gilt in Ostermundigen?
Ostermundigen befindet sich gemäss der aktuellen kantonalen Abgrenzung in der Pufferzone
des Befallsherds «Stadt Bern und Umgebung». Während der Flugzeit des Japankäfers vom
1. Juni bis 30. September gelten besondere Vorgaben für das Verbringen von Grüngut und
Pflanzenmaterial.

Japankäfer entdeckt – was tun?
Der Japankäfer ist etwa so gross wie ein 5-Rappen-Stück. Erkennbar ist er insbesondere an
den fünf weissen Haarbüscheln auf jeder Seite des Hinterleibs und den zwei weissen Haarbü-
scheln am Hinterende. Auffällig sind zudem der metallisch grün schimmernde Körper und die
kupferbraunen Flügeldecken. Der Japankäfer kann mit einheimischen Käfern wie dem Garten-
laubkäfer oder Maikäfer verwechselt werden.

Bild: Fachstelle Pflanzenschutz Kanton Tessin

Bild: Chistian Schweizer, Agroscope / Kanton Bern

Seite 2/2
V:\TB\Leitung\Führungs-Projektunterstützung\Administration\Publikationen\2026 Japankäfer\Japankäfer.docx
Sie haben einen toten oder lebendigen Japankäfer entdeckt?
1. Käfer einfangen und nicht wieder freilassen.
2. In einem dicht verschlossenen Behälter aufbewahren.
3. Von oben und von der Seite fotografieren.
4. Fund mit den Fotos umgehend der Fachstelle Pflanzenschutz melden:
•
online über das Meldeformular
•
Hotline: +41 31 636 98 62
•
E-Mail: schadorganismen@be.ch
5. Käfer sicher aufbewahren, bis Sie eine Rückmeldung der Fachstelle erhalten haben.

Bitte bringen Sie verdächtige Käfer nicht zur Bestimmung in den Werkhof der Gemeinde, in
Gartencenter oder Gärtnereien.

Grüngut
Während der Flugzeit vom 1. Juni bis 30. September gelten besondere Vorgaben für das Ver-
bringen von Grüngut und Pflanzenmaterial. Die Bevölkerung kann die reguläre Grüngutab-
fuhr der Gemeinde Ostermundigen weiterhin nutzen. Das Grüngut wird über die dafür vorge-
sehene Entsorgungskette sicher und gemäss den geltenden Vorgaben weiterverarbeitet.

Wer Grüngut selbst aus der Pufferzone hinaus transportieren will, muss die kantonalen Vor-
gaben beachten. Schnittgut aus der Grünpflege darf während der Flugzeit nur unter be-
stimmten Voraussetzungen aus der Pufferzone verbracht werden, beispielsweise nach ausrei-
chender Zerkleinerung und mit einer insektensicheren Abdeckung während des Transports.

Die Gemeinde bittet Sie deshalb, während der Flugzeit auf den privaten Transport von
Grüngut zu Sammel- oder Kompostieranlagen ausserhalb der Pufferzone zu verzichten.

Pflanzen und Erde
Auch für den Transport von Pflanzen mit Wurzeln oder Substrat gelten besondere kantonale
Vorgaben. Bitte informieren Sie sich vor einem Transport über die aktuell geltenden Bestim-
mungen.
Für Bauvorhaben und den Umgang mit Oberboden gelten zusätzliche, teilweise strengere
Vorschriften. Diese sind einzuhalten.

Gemeinsam eine weitere Ausbreitung verhindern
Der Japankäfer kann über Grüngut, Erde, Pflanzen sowie Fahrzeuge und andere Transportmit-
tel verschleppt werden. Mit einem sorgfältigen Umgang mit Pflanzenmaterial und der Mel-
dung verdächtiger Käferfunde können auch Privatpersonen einen wichtigen Beitrag leisten.

Die Gemeinde Ostermundigen dankt Ihnen für Ihre Unterstützung. Mit Ihrer Meldung helfen
Sie mit, die Verbreitung invasiver Insekten einzudämmen und die einheimische Tierwelt zu
schützen. Jede Beobachtung zählt!

Gemeinde Ostermundigen
Tiefbau und Betriebe

Links zu weiteren Informationen des Kanton Bern