Gemeinde Groß Nordende Aufstellungsbeschluss 5. Änderung des Flächennutzungsplanes östlich der Dorfstraße, südlich Achtern Hollernbusch, nördlich Neuer Weg; Umwandlung Landwirtschaftsflächen in Gemeinbedarfsflächen

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für die Gemeinde Groß Nordende

über den Aufstellungsbeschluss und über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Gemeindevertretung Groß Nordende hat in ihrer Sitzung am 14.11.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Fläche östlich der Dorfstraße, südlich Achtern Hollernbusch, nördlich Neuer Weg gefasst. Anlass der Planung ist die Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und der Schaffung eines Wohngebietes. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Die Gemeindevertretung Groß Nordende hat in ihrer Sitzung am 02.07.2026 beschlossen, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB über eine öffentliche Auslegung durchzuführen.

Die Planunterlagen liegen während des Auslegungszeitraums

vom 18.08.2026 bis 18.09.2026

in der Amtsverwaltung Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, 1. OG, Wedeler Chaussee 21, 25492 Heist während folgender Zeiten öffentlich aus:

montags, dienstags, donnerstags, freitags von 08.00 – 12.00 Uhr, montags zusätzlich von 14.00 – 18.00 Uhr

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-gums.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

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Lageplan:

Planungsbüro Möller-Plan

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar. Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Darstellung der umweltbezogenen Informationen

Von der Gemeinde erarbeitete Informationen: Schutzgut Fläche Inanspruchnahme von bereits erschlossenen Flächen zur baulichen Erweiterung und Entwicklung Berücksichtigt: Schonung des Außenbereiches Ergebnis: Nutzung von Brachflächen im Siedlungsbereich und Schließung von Baulücken direkt an einer innerörtlichen Straße

Nachhaltigkeitsstrategie wird Rechnung getragen. Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Immissionsschutz Berücksichtigt: Untersuchung des Wohnumfelds des Menschen und der Erholungsfunktion der Landschaft Ergebnis: Erstellung eines schalltechnischen Prognosegutachtens

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Faunistische Artenschutzprüfung & Biotoptypenkartierung Berücksichtigt: Untersuchung, ob gefährdete Arten oder besonders bzw. streng geschützte Arten im Untersuchungsgebiet vorkommen (wie z. B. Vögel und Fledermäuse) Ergebnis: Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung und der Biotoptypenkartierung werden in den Entwurf des B- Planes eingearbeitet.

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Schutzgut Boden Baugrundvorerkundung Berücksichtigt: Untersuchung Bodenverhältnisse Ergebnis: Ergebnisse werden im B-Planentwurf eingearbeitet

Schutzgut Wasser Oberirdische Gewässer & Grundwasser Berücksichtigt: Oberirdische Gewässer: Stillgewässer (Seen, Teiche, Tümpel, Weiher) & Fließgewässer (Flüsse, Bäche, Gräben) Ergebnis: Untersuchung durch Auswertung aktueller Luftbilder und anhand des Landwirtschafts- und Umweltatlas‘ Schleswig-Holstein

Schutzgut Luft und Klima Veränderungen der Luftqualität Berücksichtigt: Luftqualitätsveränderungen anhand natürlicher Gegebenheiten und vorhandener Verschmutzungen Ergebnis: Ermittlung anhand Auswertungen aktueller Luftbilder und aktueller Luftqualitätsmessungen durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Schutzgut Landschaft Landschaftsfunktionen, Landschaftsbild & Erlebbarkeit der Landschaft Berücksichtigt: Bestandsdarstellung und Bewertung des Landschaftsbildes durch Geländebegehung Ergebnis: Ergebnisse werden im B-Planentwurf eingearbeitet

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Baudenkmäler & archäologische Denkmäler, historische Gärten & historische Kulturlandschaft Berücksichtigt: Gebäude und Infrastruktureinrichtungen unterschiedlicher Nutzungsbestimmung, sowie landschaftliche Besonderheiten Ergebnis: Erhebung schützenswerter Güter erfolgt durch Geländebegehung

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift sowie per E-Mail an bauleitplanung@amt-gums.de abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die F-Plan- Änderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der F-Plan- Änderung nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Heist, den 04.08.2026

Amt Geest und Marsch Südholstein Der Amtsdirektor

gez. Wulff