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title: "Gemeinde Groß Nordende Aufstellungsbeschluss 5. Änderung des Flächennutzungsplanes östlich der Dorfstraße, südlich Achtern Hollernbusch, nördlich Neuer Weg; Umwandlung Landwirtschaftsflächen in Gemeinbedarfsflächen"
sdDatePublished: "2026-08-10T15:27:00Z"
source: "https://www.amt-geest-und-marsch-suedholstein.de/fileadmin/Amt/Gemeinde_Gross_Nordende/Bekanntmachung/Bauleitplaene/5._%C3%84nderung_F-Plan_FFW_Wohnbaufl%C3%A4che/Bekanntmachung_Aufstellungsbeschluss_und_Fruehzeitige_Beteiligung_F-Plan_Internet.pdf"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "environment"
    identifier: "medtop:06000000"
  - name: "government policy"
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locations:
  - "Schleswig-Holstein"
  - "Heist"
  - "Groß Nordende"
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Gemeinde Groß Nordende Aufstellungsbeschluss 5. Änderung des Flächennutzungsplanes östlich der Dorfstraße, südlich Achtern Hollernbusch, nördlich Neuer Weg; Umwandlung Landwirtschaftsflächen in Gemeinbedarfsflächen

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für die Gemeinde Groß Nordende

über den Aufstellungsbeschluss und
über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch)
zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Gemeindevertretung Groß Nordende hat in ihrer Sitzung am 14.11.2024 den
Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Fläche
östlich der Dorfstraße, südlich Achtern Hollernbusch, nördlich Neuer Weg gefasst.
Anlass der Planung ist die Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in
Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und der Schaffung eines
Wohngebietes.
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Die Gemeindevertretung Groß Nordende hat in ihrer Sitzung am 02.07.2026
beschlossen, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB über
eine öffentliche Auslegung durchzuführen.

Die Planunterlagen liegen während des Auslegungszeitraums

vom 18.08.2026 bis 18.09.2026

in der Amtsverwaltung Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Bauen und
Liegenschaften, 1. OG, Wedeler Chaussee 21, 25492 Heist während folgender Zeiten
öffentlich aus:

montags, dienstags, donnerstags, freitags von 08.00 – 12.00 Uhr,
montags zusätzlich von 14.00 – 18.00 Uhr

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB
auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-gums.de
eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich.

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Lageplan:

Planungsbüro Möller-Plan

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar. Die diesen Informationen
zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Darstellung der umweltbezogenen Informationen

Von der Gemeinde erarbeitete Informationen:
Schutzgut Fläche
Inanspruchnahme von bereits erschlossenen
Flächen zur baulichen Erweiterung und Entwicklung
Berücksichtigt:
Schonung des Außenbereiches
Ergebnis:
Nutzung von Brachflächen im Siedlungsbereich und
Schließung von Baulücken direkt an einer
innerörtlichen Straße

Nachhaltigkeitsstrategie wird Rechnung getragen.
Schutzgut Mensch und
menschliche Gesundheit
Immissionsschutz
Berücksichtigt:
Untersuchung des Wohnumfelds des Menschen und
der Erholungsfunktion der Landschaft
Ergebnis:
Erstellung eines schalltechnischen
Prognosegutachtens

Schutzgut Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt
Faunistische Artenschutzprüfung &
Biotoptypenkartierung
Berücksichtigt:
Untersuchung, ob gefährdete Arten oder besonders
bzw. streng geschützte Arten im
Untersuchungsgebiet vorkommen (wie z. B. Vögel
und Fledermäuse)
Ergebnis:
Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung und der
Biotoptypenkartierung werden in den Entwurf des B-
Planes eingearbeitet.

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Schutzgut Boden
Baugrundvorerkundung
Berücksichtigt:
Untersuchung Bodenverhältnisse
Ergebnis:
Ergebnisse werden im B-Planentwurf eingearbeitet

Schutzgut Wasser
Oberirdische Gewässer & Grundwasser
Berücksichtigt:
Oberirdische Gewässer:
Stillgewässer (Seen, Teiche, Tümpel, Weiher) &
Fließgewässer (Flüsse, Bäche, Gräben)
Ergebnis:
Untersuchung durch Auswertung aktueller Luftbilder
und anhand des Landwirtschafts- und Umweltatlas‘
Schleswig-Holstein

Schutzgut Luft und Klima
Veränderungen der Luftqualität
Berücksichtigt:
Luftqualitätsveränderungen anhand natürlicher
Gegebenheiten und vorhandener Verschmutzungen
Ergebnis:
Ermittlung anhand Auswertungen aktueller
Luftbilder und aktueller Luftqualitätsmessungen
durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
und ländliche Räume

Schutzgut Landschaft
Landschaftsfunktionen, Landschaftsbild &
Erlebbarkeit der Landschaft
Berücksichtigt:
Bestandsdarstellung und Bewertung des
Landschaftsbildes durch Geländebegehung
Ergebnis:
Ergebnisse werden im B-Planentwurf eingearbeitet

Schutzgut kulturelles Erbe
und sonstige Sachgüter
Baudenkmäler & archäologische Denkmäler,
historische Gärten & historische Kulturlandschaft
Berücksichtigt:
Gebäude und Infrastruktureinrichtungen
unterschiedlicher Nutzungsbestimmung, sowie
landschaftliche Besonderheiten
Ergebnis:
Erhebung schützenswerter Güter erfolgt durch
Geländebegehung

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die
Planunterlagen
und
umweltbezogenen
Stellungnahmen
einsehen
sowie
Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift
sowie per E-Mail an bauleitplanung@amt-gums.de abgeben. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die F-Plan-
Änderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und
nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der F-Plan-
Änderung nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2
des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-
Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im
Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber
hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6
Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit
§ 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne
Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der
Prüfung.
Weitere
Informationen
entnehmen
Sie
bitte
dem
Formblatt
„Informationspflichten
bei
der
Erhebung
von
Daten
im
Rahmen
der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Heist, den 04.08.2026

Amt Geest und Marsch Südholstein
Der Amtsdirektor

gez. Wulff