Betreiber von Abwassersammelgruben prüfen Erstprüfung bis 17. November 2026 in Bayern; Erstprüfung durch anerkannten PSW erforderlich
Abwassersammelgruben: Erstprüfung bis 17. November 2026 erforderlich | Bayerischer Bauernverband
© BBV Abwassersammelgruben: Erstprüfung bis 17. November 2026 erforderlich Neue Prüfpflicht nach dem Bayerischen Wassergesetz – insbesondere ehemalige Güllegruben können betroffen sein 10.08.2026 | Für viele Betreiber von Abwassersammelgruben endet am 17. November 2026 eine wichtige Frist: Bis dahin müssen bestehende Anlagen erstmals durch einen anerkannten privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) geprüft werden. Prüfen Sie jetzt, ob sie betroffen sind. Zugangsbeschränkung Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.