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title: "Städtische Kindertageseinrichtungen Gebührenverzeichnis; Höchste Monatsgebühr 608 €"
sdDatePublished: "2026-08-10T13:37:00Z"
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  - name: "child care"
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locations:
  - "Böblingen"
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Städtische Kindertageseinrichtungen Gebührenverzeichnis; Höchste Monatsgebühr 608 €

Gebührenverzeichnis – Anlage 2 zu § 14 der Satzung über die Benutzung 461.0
der städtischen Kindertageseinrichtungen

Gebührenverzeichnis gültig ab 01. September 2026
1. Gebühr für die Betreuung
1.1
Monatliche Gebühren für Kinder im Alter ab drei Jahren
Maximale Betreuungszeit pro Woche
Anzahl Kinder im
Haushalt
15
Stunden
25
Stunden
30
Stunden
35
Stunden
40
Stunden
45
Stunden
50
Stunden
55
Stunden
1 Kind
55 €
83 €
116 €
155 €
199 €
249 €
304 €
2 Kinder
43 €
65 €
91 €
120 €
155 €
194 €
237 €
3 Kinder
29 €
44 €
62 €
82 €
106 €
132 €
161 €
4 und mehr Kinder
kein
Angebot
10 €
15 €
20 €
27 €
35 €
43 €
53 €
1.2
Monatliche Gebühren für Kinder im Alter unter drei Jahren
Maximale Betreuungszeit pro Woche
Anzahl Kinder im
Haushalt
15
Stunden
25
Stunden
30
Stunden
35
Stunden
40
Stunden
45
Stunden
50
Stunden
55
Stunden
1 Kind
110 €
166 €
232 €
310 €
398 €
498 €
608 €
2 Kinder
86 €
130 €
182 €
240 €
310 €
388 €
474 €
3 Kinder
58 €
88 €
124 €
164 €
212 €
264 €
322 €
4 und mehr Kinder
kein
Angebot
20 €
30 €
40 €
54 €
70 €
86 €
106 €
2. Gebühr für die Verpflegung
Die Gebühr für die Verpflegung wird monatlich in folgender Höhe erhoben (für den Monat August wird
grundsätzlich keine Gebühr für die Verpflegung erhoben):
Für Kinder ab drei Jahren:
100,- € pro Monat
Für Kinder unter drei Jahren:
  90,- € pro Monat
3. Gebühr für die Ferienbetreuung
Für die Ferienbetreuung werden, zusätzlich zu den fälligen Monatsgebühren des regulären
Betreuungsplatzes, pauschale Gebühren für jede Woche erhoben, für die eine Anmeldung zur
Ferienbetreuung vorliegt. Die Pauschale richtet sich nach den in Anspruch genommenen
Betreuungszeiten.
3.1
Wöchentliche Gebühren für die Ferienbetreuung incl. Verpflegung:
3.1.1
Ferienbetreuung Variante1 (wöchentliche Betreuungszeit bis zu 40 Std. wöchentlich):
Die Gebühr pro Woche beträgt ein Viertel der je nach Alter des Kindes maßgeblichen
Monatsgebühr für 40 Std. (Stufe 2)
3.1.2
Ferienbetreuung Variante 2 (wöchentliche Betreuungszeit bis zu 55 Std. wöchentlich):

Die Gebühr pro Woche beträgt ein Viertel der je nach Alter des Kindes maßgeblichen

 Monatsgebühr für 55 Std. (Stufe 2)