Stadt Bremerhaven – Bebauungsplan Nr. 492 ‘Rheinstraße / Bleßmannstraße’ in Bremerhaven, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; Umweltprüfung entfällt

Bebauungsplan Nr. 492 “Rheinstraße / Bleßmannstraße” – Bremerhaven.de

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Aktuelle Verfahren Bebauungsplan Nr. 492 “Rheinstraße

Sicherung der Bauleitplanung und Verwaltung

A) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

A) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven hat in ihrer Sitzung am 12.09.2019 beschlossen, in dem unter B) abgebildeten Gebiet den Bebauungsplan Nr. 492 „Rheinstraße

Der Bebauungsplan Nr. 492 „Rheinstraße

Bleßmannstraße“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 492 „Rheinstraße

Bleßmannstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB hiermit bekannt gemacht.

B) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Nachverdichtung und städtebauliche Neuordnung als gemischt genutztes Quartier

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, bei der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird, erfolgt in der Zeit

vom 10. August bis einschließlich 21. August 2026

im Stadtplanungsamt, 1. Obergeschoss, Zimmer 109, Fährstraße 20, 27568 Bremerhaven während der Öffnungszeiten

BP492 Kurzbegründung Frühzeitige Beteiligung ( PDF 1,6 MB )

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