Gemeinde Nünchritz ändert Bebauungsplan ‘Hauptstraße Leckwitz’ Leckwitz; gewerbliche Nutzung des Fl.-Nr. 55 vorgesehen

  1. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“ - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit | Beteiligungsportal Gemeinde Nünchritz

Status Aktiv Zeitraum 10.08.2026 bis 08.09.2026

  1. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“ - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

  2. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Nünchritz hat in seiner Sitzung am 18.05.2026 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“ beschlossen (BV-R2026-029) und in gleicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt. Der Umgriff der 1. Änderung umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 55

22, jeweils Gemarkung Leckwitz, nördlich der Hauptstraße im nordwestlichen Teil der Ortslage Leckwitz. Das Verfahren zur 1. Änderung wird im zweistufigen Regelverfahren nach den §§ 2, 3 und 4 BauGB durchgeführt.

22 der Gemarkung Leckwitz sind Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“, welcher 2022 seine Rechtskraft erlangte. Im Rahmen der aktuellen Planung ist es beabsichtigt, das nördlich benachbarte Grundstück Fl.-Nr. 55

5 der Gemarkung Leckwitz in den Geltungsbereich einzubeziehen und teilweise einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Nachdem das vorgenannte Grundstück planungsrechtlich als Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beur­teilen ist und eine bauliche Nutzung demzufolge derzeit nicht zulässig wäre, sollen mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung einer gewerblichen Nutzung auf diesem Grundstück geschaffen werden.

Der vom Gemeinderat gebilligte Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 04.05.2026, liegt in der Gemeindeverwaltung Nünchritz, Glaubitzer Straße 10, Bauamt Zimmer 13, in 01612 Nünchritz in der Zeit

vom 10.08.2026 bis einschließlich 30.08.2026

im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Die Planunterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Nünchritz unter https:

bekanntmachungen.html und im Zentralen Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“ unberücksichtigt bleiben können.

Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“ ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Auszug Liegenschaftskataster) zu entnehmen.

Gemeinde Nünchritz Glaubitzer Str. 10 01612 Nünchritz

Tel.: (035265) 500-10 Fax: (035265) 500- 53 E-Mail: bauamt@nuenchritz.de

1 Änderung BP Leckwitz Vorentwurf 2026-05-04

Textteil VE 1Änd BP Hauptstraße Leckwitz 2026-05-04 Ü1

Begründung VE 1Änd BP Hauptstr Leckwitz 2026-05-04

Bekanntmachung (Download *.pdf 896 KB)