Stadtverwaltung Freital erteilt Baugenehmigung für Neubau eines Wohnhauses Am Alten Bahnhof 5–8; Abweichungen bei Barrierefreiheit, Abstandsflächen zugelassen

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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital

Elektronische Ausgabe Seite 1 von 2 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital – Elektronische Ausgabe www.freital.de/amtsblatt Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Freital nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) über die Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben - - Nachtrag zur Baugenehmigung mit Bescheid vom 25.05.2023 unter Aktenzeichen 63/2022/0764/BG-63/2022/0765/Abweichung mit fol- gender geänderter Vorhabensbezeichnung: Neubau eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten mit Balkonen, zwei Terrassen, Geländeregulierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen (Am Alten Bahnhof 5/6) mit Herstellung von 10 Parkflächen - mit Zulassung einer Abweichung von der Einhal- tung der Anforderung an die Barrierefreiheit und Zulassung einer Abweichung von der Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen (Überdeckung der Abstandsflächen das Baugrundstück selbst betref- fend) - - in 01705 Freital, Am Alten Bahnhof 5 bis 8, Flurstück Nrn. 178/u und 178/v jeweils der Ge- markung Kleinnaundorf

Gemäß § 70 Abs. 3 SächsBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, wird Folgendes bekanntgemacht:

Die Stadtverwaltung Freital als sachlich und örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde hat mit Be- scheid vom 6. August 2026 eine Baugenehmigung unter dem Aktenzeichen 63/2026/0036/Nachtrag im Genehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO mit folgendem verfügenden Teil erteilt:

  1. Das oben angegebene Vorhaben wird unter Beifügung von Nebenbestimmungen genehmigt.

  2. Das Brandschutzkonzept wird zum Bestandteil der Baugenehmigung erklärt.

  3. Es wird eine Abweichung von der Einhaltung der Anforderung an die Barrierefreiheit zugelassen.

  4. Es wird eine Abweichung von der Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen - Überdeckung der Abstandsflächen das Baugrundstück selbst betreffend - zugelassen.

Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 01705 Freital zu erheben.

Hinweise: Die Zustellung der Baugenehmigung an die Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn) gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 SächsBO wird aufgrund der großen Anzahl von Nachbarn, denen die Baugenehmi- gung zuzustellen ist, durch diese Bekanntmachung ersetzt, § 70 Abs. 3 Satz 3 SächsBO. Die Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn gilt mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung als bewirkt. Die oben genannte Rechtsbehelfsbelehrung gilt auch gegenüber den Nachbarn.

Nr. e073-2026 10. August 2026

Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital

Elektronische Ausgabe Seite 2 von 2 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital – Elektronische Ausgabe www.freital.de/amtsblatt Der vollständige Bescheid und die Verfahrensakte können im Stadtplanungsamt, Sachgebiet untere Bauaufsichtsbehörde, Dresdner Straße 58, 01705 Freital im Zimmer 313 während der Sprechzeiten ein- gesehen werden.

Sprechzeiten: Mo. und Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Di. und Do. 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Es ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0351 6476-272 geboten.

Freital, 10.08.2026

Britta Münchow Sachgebietsleiterin untere Bauaufsichtsbehörde

Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Elektronische Ausgabe Herausgeber: Stadtverwaltung Freital Büro des Oberbürgermeisters Dresdner Straße 56 01705 Freital Redaktion/Satz Katrin Reis, Büroleiterin (verantwortlich) Matthias Weigel Jona Hildebrandt-Fischer Telefon: 0351 6476-160/-380 E-Mail: amtsblatt@freital.de