Gemeinderat der Stadt Schopfheim – Ortsteil Gersbach erlässt Satzung über Betrieb und Erhebung von Benutzungsgebühren für städtische Kinderbetreuungseinrichtungen
Satzung über den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen | Stadt Schopfheim - Ortsteil Gersbach
Satzung über den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582), zuletzt geändert am 15. Oktober 2020 (GBl. S. 910) sowie §§2,13 und 19 des Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert am 07. November 2017 (GBl. S. 592) hat der Gemeinderat der Stadt Schopfheim am 13.07.2026 folgende Satzung erlassen