Union attackiert Klingbeils Steuerpläne in Deutschland; Entlastungen 2028 deutlich geringer als versprochen

Union attackiert Klingbeils Steuerpläne | Steuern | Haufe

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) treibt die in der Koalition vereinbarte Reform der Einkommensteuer voran - doch erntet damit harsche Kritik aus der Union. Der SPD-Chef breche sein Wort, von den versprochenen Entlastungen bleibe nicht viel übrig, kritisierten am Wochenende mehrere Politiker von CDU und CSU.

Union und SPD hatten vereinbart, dass die Einkommensteuer gesenkt wird - durch einen höheren Grundfreibetrag (dem Betrag, ab dem Einkommen überhaupt versteuert werden muss), mehr Kindergeld, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag und ein späteres Einsetzen des Spitzensteuersatzes. “Das Entlastungsvolumen der Reform beläuft sich auf insgesamt ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr”, erklärten sie gemeinsam. Voll wirken solle die Reform ab 2028.

Klingbeils Finanzministerium hat das nun in einen ersten Gesetzentwurf (noch nicht offiziell veröffentlicht) gegossen. Aus den Zahlen geht hervor, dass die Bürger 2027 in einem ersten Schritt um rund 3 Mrd. EUR entlastet werden, 2028 sollen weitere rund 7 Mrd. EUR folgen.

Der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, sieht sich getäuscht: Die Entlastung falle im kommenden Jahr deutlich geringer aus als versprochen. “Klingbeil bricht sein Wort, von der ohnehin dürftigen Zehn-Milliarden-Steuererleichterung bleibt nicht mal ein Drittel übrig”, sagte er der “Bild am Sonntag”.

Im Finanzministerium entgegnete man sofort, die Koalitionsvereinbarung werde genau eingehalten: “Die Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger werden im Jahr 2028 verglichen mit dem Jahr 2026 insgesamt etwa 10 Milliarden Euro betragen.”

Was ist mit der kalten Progression?

Derzeit nicht geplant ist ein Ausgleich der kalten Progression. Diese liegt vor, wenn Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen - obwohl die reale Kaufkraft gleich bleibt oder sogar sinkt. In den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung diesen Effekt ausgeglichen. In Klingbeils Entwurf ist das nicht vorgesehen. Allerdings wird der für die Bewertung maßgebliche Progressionsbericht üblicherweise auch erst im Herbst vorgelegt.

FDP-Chef Wolfgang Kubicki kritisierte, die Bundesregierung breche “auch das letzte Versprechen”, wenn sie die kalte Progression nicht ausgleiche. Übrig bleibe dann nichts als zusätzliche Belastung, um einen immer größer werdenden Staat und ausufernde Ausgaben zu finanzieren.

Auch die Steuerexpertin der Linksfraktion, Doris Achelwilm, zeigte sich enttäuscht. “Wenn nicht einmal die kalte Progression ausgeglichen wird, ist das eine Steuererhöhung durch die Hintertür und Umverteilung nach oben”, kritisierte sie. Nötig seien gezielte Korrekturen zugunsten von Menschen mit geringen Einkommen - und dafür eine höhere Besteuerung großer Vermögen, Erbschaften und Kapitalerträge.

Müssen Vereine bald höhere Steuern zahlen?

Kritik gibt es auch an Klingbeils Plänen, von bestimmten Vereinen künftig höhere Steuern zu verlangen. Er will die Freibeträge für steuerpflichtige Vereine deutlich senken. Betroffen wären vor allem Vereine, die wirtschaftliche Interessen verfolgen, etwa Wirtschaftsverbände, Vereine mit großen Immobilienbeständen oder Profisportvereine.

Für sie soll künftig statt eines Freibetrags von 5.000 EUR eine Freigrenze von 1.000 EUR gelten. Einkommen bis 1.000 EUR bliebe damit steuerfrei, sobald höhere Gewinne erzielt werden, würde das gesamte Einkommen steuerpflichtig.

Nicht betroffen wären gemeinnützige Vereine, also kleine Sportvereine, Musikvereine, Umwelt- und Tierschutzvereine, Wohlfahrts-, Feuerwehr- und Heimatvereine. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann kritisierte in der “Bild am Sonntag” trotzdem: “Wer Steuerfreibeträge für Vereine senken will, setzt an der falschen Stelle an und trifft diejenigen, die oft keine finanziellen Rücklagen haben beziehungsweise diese wieder für den Dienst an der Allgemeinheit einsetzen.” Die Bundesregierung wolle freiwilliges Engagement stärken - zusätzliche Steuerbelastungen wären dabei das falsche Signal.

Das bayerische Finanzministerium äußerte die Sorge, dass auch kleinere Vereine betroffen sein könnten - etwa dann, wenn sie ein Fest veranstalten und dort mit dem Verkauf von Bratwürsten und Getränken Gewinne erzielten. Allerdings: Einnahmen aus solchen Aktivitäten sind bis zu einer Grenze von 50.000 EUR brutto für gemeinnützige Vereine ohnehin steuerfrei.

Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023 444 459

Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet 424

Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente 396 4

Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden 322 3

Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität 272 2

Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen 222

Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen 195

Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps 192 1

Union attackiert Klingbeils Steuerpläne 10.08.2026

19 Prozent auf alles? Ifo-Chef für höhere Mehrwertsteuer 07.08.2026

Krypto-Anleger verharren im Dauerfrost 05.08.2026

Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente 27.07.2026

Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten 22.07.2026

Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen 20.07.2026

Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität 17.07.2026 2

SPD-Generalsekretär will Erbschaftsteuer-Schlupflöcher schließen 15.07.2026

DStV warnt vor Risiken der geplanten EU Inc. 14.07.2026

Wählen Sie einen anonymen Namen

Wählen Sie einen anonymen Namen, der für Ihre Beiträge in der Kommentarfunktion angezeigt wird. Sie können diesen Namen jederzeit in Ihren Kontoeinstellungen ändern.

Hinweis: Es sind nur Buchstaben und Zahlen erlaubt.

GmbH, Konzern oder gemeinnützige Körperschaft – Fehler im Körperschaftsteuerrecht kosten Zeit und Geld. Der Dötsch kommentiert KStG & UmwStG präzise und praxisnah. Verfasst ausschließlich von Angehörigen der Finanzverwaltung – für maximale Rechtssicherheit. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen!

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

Ihre Meinung ist uns wichtig

Zum Steuern Gesetzgebung & Politik Archiv

rudolf.ai - Haufe meets AI

Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!