S.A. (1986) Hauptverhandlung wegen Verbrechen nach §29a BtMG in Visselhövede, Walsrode und anderenorts; 9 Fälle mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Pressemitteilung vom 17. August bis zum 21. August 2026 | Landgericht Verden
Pressemitteilung vom 17. August bis zum 21. August 2026
Kurzfristige Änderungen durch die Kammer bleiben vorbehalten.
Montag, den 18. August 2026
Um 09:00 Uhr verhandelt die 4. große Strafkammer als allgemeine Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 34-jährigen S.K. (1979) wegen gefährlicher Körperverletzung (Az. 4 KLs 10
Tatvorwurf: Vergehen gemäß §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 StGB
Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Angeklagten vor am 11.04.2026 in Rotenburg in Freistatt in einer Aufnahmeeinrichtung mit einem Küchenmesser in Richtung des Unterbauchs des Geschädigten gestochen zu haben, welcher den Stich mit der Hand habe abwehren können. Dadurch soll der Geschädigte eine Schnittverletzung erlitten haben.
Die Kammer hat vier Zeugen geladen.
Um 09:15 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 39-jährigen S.A. (1986) wegen Verbrechen nach § 29a BtMG (Az. 10 KLs 3
Tatort: Visselhövede, Walsrode und anderenorts
Tatvorwurf: Verbrechen nach § 29a BtMG
Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Angeklagten vor in den Jahren 2020 bis 2021 in Visselhövede, Walsrode und anderenorts in 9 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt:
Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher
innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht .
Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:
· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.
· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer .
· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet , ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.
· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig , das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.
· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig .
· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren .
· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.
Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.