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title: "Landesmedienzentrum Baden-Württemberg verzeichnet schwerwiegende Haushaltsverstöße in Karlsruhe und Stuttgart, teure Ausstattung, Deko, Gästebewirtungen sowie bezuschusste Ausflüge; Krypto-Werte weitgehend wertlos Aufsicht nötig."
sdDatePublished: "2026-08-10T10:18:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/648652/488fb3c71496ecbf2ba56113dc6ea928/18_0312_D.pdf"
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  - name: "public finance"
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locations:
  - "Karlsruhe"
  - "Baden-Württemberg"
  - "Stuttgart"
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Landesmedienzentrum Baden-Württemberg verzeichnet schwerwiegende Haushaltsverstöße in Karlsruhe und Stuttgart, teure Ausstattung, Deko, Gästebewirtungen sowie bezuschusste Ausflüge; Krypto-Werte weitgehend wertlos Aufsicht nötig.

Drucksache 18 / 312

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 312
16.7.2026
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Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026
Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1-
25/3/3:

Die Haushaltsführung und das Ausgabengebaren des Landesmedien­
zentrums sind teilweise hoch problematisch. In großem Umfang wird
gegen haushaltsrechtliche Vorschriften verstoßen. So wurden ver­
gleichsweise hochpreisige Ausstattungsgegenstände und zahlreiche
Deko-Artikel beschafft, großzügig interne sowie Gästebewirtungen fi­
nanziert oder Ausflüge bezuschusst. In vielen Fällen sind der dienst­
liche Zweck und die Notwendigkeit der Ausgaben nicht erkennbar.
Der Fuhrpark ist überdimensioniert. Das Landesmedienzentrum hat
Krypto­werte erworben, deren dienstlicher Nutzen zweifelhaft ist und
die mittlerweile weitgehend wertlos sind.

Das bestehende System der Aufsicht hat die Missstände nicht verhindert.
Das Landesmedienzentrum bedarf einer wesentlich engeren Steuerung
als bisher. Es sollte, sofern es nicht in bestehende Behörden eingegliedert
werden kann, als nachgeordnete Behörde eingerichtet werden.

Kommunale und Landesaufgaben im Medienzentrenverbund sollten
entflochten werden.
12.1  Ausgangslage
Das Landesmedienzentrum (LMZ) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen
Rechts mit Sitz in Karlsruhe und Stuttgart. Es bildet gemeinsam mit 38 kommu­
nalen Medienzentren (Stadt- und Kreismedienzentren) an knapp 50 Standorten
den Medienzentrenverbund. Die kommunalen Medienzentren sind eigenständig.
Sie kooperieren bei Aufgaben zum Teil mit dem LMZ, ohne dessen Fachaufsicht
Mitteilung
des Rechnungshofs
Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024
(vgl. Drucksache 18/300)
hier: Beitrag Nr. 12 – Landesmedienzentrum:
Neustart erforderlich (Kapitel 0442)
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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zu unterliegen. Die Stadtmedienzentren Karlsruhe und Stuttgart sind in das LMZ
integriert.
Die Aufgaben des LMZ sind im Gesetz über die Medienzentren (Medienzentren­
gesetz) geregelt. Den Schwerpunkt bilden Angebote mit Medienbezug für den
Schulbereich. Hierzu zählen u. a. die Versorgung mit Medien für den Unterricht,
die pädagogische Beratung von Lehrkräften sowie technische Dienstleistungen
für Schulträger. Zusätzlich zu seinen originären Aufgaben hat das LMZ in den
letzten Jahren zunehmend Projekte im Geschäftsbereich des Kultusministeriums
übernommen, beispielsweise die KI-Mediendatenbank oder „Robotik in der
Grundschule“.
Das LMZ wird aus Mitteln des Landes und der Kommunen finanziert. Zum lau­
fenden Zuschuss, der in den letzten Jahren zwischen 7 Mio. € und 9 Mio. € lag,
kamen Projektmittel in erheblicher Höhe. In 2022 bis 2023 beliefen sich diese
auf zusammen rund 30 Mio. €. Neben Sachmitteln gewährt das Land Unterstüt­
zung bei der Personalausstattung, indem Lehrkräfte über Anrechnungsstunden zur
Verfügung gestellt werden. Diese werden dafür anteilig von ihrer Unterrichtsver­
pflichtung freigestellt.
Zum Zeitpunkt der Datenerhebung verfügte das LMZ über insgesamt rund
350 Beschäftigte mit etwa 214 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Davon waren im
Schuljahr 2024/2025 etwa 53 VZÄ über Anrechnungsstunden für das LMZ tätig.
Organe des LMZ sind der Direktor und der Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat
ist mit sechs Vertretern des Landes, jeweils zwei Vertretern der drei kommunalen
Landesverbände, je einem Vertreter der Städte Stuttgart und Karlsruhe sowie ei­
nem Vertreter der kommunalen Medienzentren besetzt. Zu seinen Aufgaben zählt
u. a. die Überwachung der Geschäftsführung des LMZ. Der Direktor unterliegt
bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dem Weisungsrecht des Kultusmi­
nisteriums. Das Ministerium übt zudem die Rechtsaufsicht über das LMZ aus, die
Fachaufsicht ist nicht explizit geregelt.
12.2  Prüfungsergebnisse
12.2.1  Organisationsmanagement
Die Aufbauorganisation des LMZ wurde in den letzten Jahren häufig verändert.
Das LMZ verfügt weder über strategische und operative Zieldefinitionen noch
über ein einheitliches Prozessmanagement, sodass es an wesentlichen Grund­lagen
für organisatorische Maßnahmen fehlt. Entsprechend waren die geänderten Struk­
turen häufig nicht von Dauer und wurden bereits nach kurzer Zeit wieder neu or­
ganisiert. So wurden beispielsweise Stabsstellen geschaffen und schon bald nach
ihrer Einrichtung wieder aufgelöst.
12.2.2  Aufgaben und Angebote
12.2.2.1  Projektmanagement
Insbesondere seit 2019 hat das LMZ zahlreiche Projekte im Auftrag des Kultus­
ministeriums durchgeführt. Dieses prüfte zeitgleich zur Untersuchung des Rech­
nungshofs die Verwendungsnachweise verschiedener Projekte und stellte zahl­
reiche Verstöße gegen haushalts-, zuwendungs- und vergaberechtliche Vorschrif­
ten fest. Moniert wurde insbesondere, dass das LMZ Personal- und Sachausgaben
ohne nachgewiesenen Projektbezug geltend gemacht, Aufträge vergaberechtswid­
rig erteilt und Mitteilungspflichten nicht erfüllt hatte. Zudem stellte das Kultusmi­
nisterium Verstöße gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
fest.

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Die Abwicklung und die Dokumentation der Projekte wiesen erhebliche Mängel
auf. Die zunächst vorgelegten Verwendungsnachweise waren in vielen Fällen un­
vollständig, inkonsistent oder fehlerhaft und mussten vom LMZ mit intensiver
Unterstützung durch das Kultusministerium wiederholt überarbeitet werden. Bei
einem Projekt gab es am Ende sechs, bei einem anderen acht Versionen des Ver­
wendungsnachweises.
12.2.2.2  Fortbildung
Das LMZ bietet, wie auch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL),
Fortbildungen für Lehrkräfte an. Dabei ging es in allen Phasen der Abwicklung
– bei der Veröffentlichung, der Teilnehmerverwaltung, der Honorargestaltung,
den Verpflegungssätzen, den Abrechnungen und der Evaluation – uneinheitlich
vor. Beispielsweise war je nach Fortbildung eine Anmeldung über eine Platt­
form, über Formulare oder per E-Mail erforderlich. Reisekosten wurden über ein­
zeln eingereichte Formulare abgerechnet. Beim ZSL als dem zentralen Anbieter
der amtlichen Lehrkräftefortbildung kann hingegen die Teilnahme an einer Fort­
bildung von der Anmeldung bis zur Reisekostenabrechnung über die Plattform
„LFB-online“ vollständig digital und medienbruchfrei abgewickelt werden.
Die Fortbildungsangebote von LMZ und ZSL sind inhaltlich unzureichend auf­
einander abgestimmt. Es gibt keinen einheitlichen Fortbildungskatalog, sodass
Lehrkräfte auf verschiedenen Plattformen nach Fortbildungsangeboten suchen
müssen. Zudem weisen die Angebote zahlreiche Überschneidungen auf, obwohl
es Vereinbarungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten gibt. So bietet das LMZ
neben Fortbildungen zur Verwendung von Medien auch zahlreiche Inhalte zu
fächerspezifischen oder gesundheitlichen Themen an. Damit überschreitet es sei­
nen originären Auftrag.
12.2.2.3  Beratung
Das LMZ unterhält ein Beratersystem, das aus anteilig vom Unterricht freigestell­
ten Lehrkräften besteht. Die Beraterinnen und Berater sind organisatorisch Teil
des LMZ, örtlich jedoch an den kommunalen Medienzentren tätig. Sie beraten
Schulen und Schulträger in Hinblick auf Fragen mit Medienbezug. Erhebungen
des Kultusministeriums zeigten, dass lediglich 30 % der Arbeitszeitkapazität auf
die originäre Tätigkeit der Beratung entfallen, weitere 12 % auf Fortbildung. Mit
fast 40 % entfällt der größere Teil auf interne und organisatorische Tätigkeiten.
Besonders mit Blick darauf, dass die Lehrkräfte für ihre Tätigkeit am LMZ teil­
weise der Unterrichtsversorgung entzogen werden, ist der Anteil der tatsächlichen
Beratungsleistung am Arbeitsumfang zu gering.
Das Kultusministerium plant, das Beratersystem neu zu strukturieren. Als neue
Aufgabe sollen die Berater künftig u. a. zusätzliche Fortbildungen anbieten. Da­
durch würden jedoch die bereits bestehenden Parallelstrukturen zwischen LMZ
und ZSL weiter verstärkt.
12.2.2.4  Studios für Online-Seminare
Am Standort Stuttgart errichtete das LMZ zwischen 2021 und 2024 im Auftrag
des Kultusministeriums ein professionell eingerichtetes Aufnahmestudio. Die
Kosten haben sich im Projektverlauf von ursprünglich geplanten rund 600.000 €
zunächst auf knapp 1,2 Mio. € nahezu verdoppelt. Im Vorfeld wurde weder
eine Bedarfs­analyse noch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt.
Das ZSL betreibt – ebenfalls in Stuttgart – ein Aufnahmestudio, das für rund
450.000 € erstellt wurde.
Das Studio des LMZ ist bisher mit durchschnittlich zwei Produktionen je Monat
wenig ausgelastet und wird auch für Produktionen genutzt, die nicht unmittel­
bar der medienpädagogischen Bildung dienen (z. B. digitale Weihnachtsgrüße,
Präsentation des Studios auf einer Videoplattform). Dennoch hat das Kultusmi­

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nisterium zusätzlich rund 3,6 Mio. € für Erweiterungen des Studios in Stuttgart
und eines kleineren, vom Stadtmedienzentrum Karlsruhe eingerichteten Studios
bewilligt. Auch hierfür gab es keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
12.2.3  Personalmanagement
Das LMZ setzt neben seinem Stammpersonal auch befristet Beschäftigte, Per­
sonal aus Arbeitnehmerüberlassungen sowie Lehrkräfte aus Schulen ein. In der
Prüfung zeigte sich mehrfach, dass das LMZ keinen vollständigen Überblick über
den eigenen Personalbestand hat. Teils waren Personen, deren Arbeitsbeginn be­
reits bis zu 2 Jahre zurücklag, nicht in den Beschäftigtenlisten aufgeführt.
Der Prozess zur Gewährung der Anrechnungsstunden ist umständlich, fehleran­
fällig und lückenhaft dokumentiert. Der Zweck, für den die Anrechnungsstunden
gewährt wurden, wird in der Praxis nicht immer eingehalten: Lehrkräfte werden
beim LMZ zum Teil für andere Aufgaben eingesetzt als in der Freistellung ge­
nannt. Die auf Anrechnungsstunden beschäftigten Lehrkräfte sind zwar in den
Dienstbetrieb des LMZ eingegliedert, bleiben personalrechtlich jedoch den Schu­
len zugeordnet. Dies sorgt für zusätzlichen Verwaltungsaufwand. So können
Dienstreisen beispielsweise nicht über die zentrale Software Drive-BW abgerech­
net werden; hier ist ein Antrag in Papierform erforderlich.
Es fehlt insgesamt an einer ausreichenden Steuerung und einem zielgerichteten
Vorgehen beim Einsatz von Lehrerkapazitäten, die der Unterrichtsversorgung ent­
nommen werden. Die Praxis, dem LMZ über Anrechnungsstunden Personalres­
sourcen für dauerhafte Tätigkeiten bereitzustellen, ist strukturell ungeeignet. Die
Personalressourcen werden zudem im Staatshaushaltsplan nicht transparent dar­
gestellt. Dort sind statt der tatsächlichen 53 VZÄ lediglich 2 VZÄ für den Einsatz
beim LMZ aufgeführt.
12.2.4  Haushalts- und Wirtschaftsführung
Das LMZ agiert hinsichtlich seiner Haushaltswirtschaft eigenständig, unterliegt
dabei aber den haushaltsrechtlichen Vorschriften für Landesbehörden.
Zahlreiche Beschaffungen erfolgten nicht auf dem für Behörden üblichen Weg.
In mehr als 600 Fällen gingen Beschäftigte mit Privatmitteln in Vorleistung und
ließen sich die Auslagen später erstatten. In 2021 bis 2024 summierten sich die
Auslagen (ohne Dienstreisen) auf insgesamt rund 100.000 €, einzelne Personen
gingen mit rund 23.700 € bzw. 17.500 € in Vorleistung. Dabei wurden auch Ge­
genstände erworben, deren dienstlicher Zweck fraglich ist, wie z. B. eine Slush-
Eis-Maschine.
In vielen Fällen wurden Waren und Dienstleistungen über Kreditkarten des LMZ
bezahlt. Eine Kreditkarte stand einer Person zur alleinigen Verwendung zur Ver­
fügung. Der monatliche Verfügungsrahmen dieser Kreditkarte betrug 20.000 €.
Es wurden, oft unter Missachtung des Vier-Augen-Prinzips, regelmäßig erheb­
liche Beträge für verschiedenste Beschaffungen wie z. B. IT-Ausstattung, Deko-
Artikel und