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title: "TryMOIN GmbH ruft Charge M-P-002 des TryMOIN Bio Matcha Pure Premium in Berlin zurück; Tebuconazol nachgewiesen, Gesundheitsrisiko."
sdDatePublished: "2026-08-10T12:31:00Z"
source: "https://www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/08_August/260807_05_BE_Matcha_Tee-Pulver/260807_05_BE_Matcha_Tee-Pulver_Presse.pdf?__blob=publicationFile\u0026v=1"
topics:
  - name: "consumer issue"
    identifier: "medtop:20000353"
  - name: "food and drink regulations"
    identifier: "medtop:20000637"
locations:
  - "Berlin"
  - "Germany"
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TryMOIN GmbH ruft Charge M-P-002 des TryMOIN Bio Matcha Pure Premium in Berlin zurück; Tebuconazol nachgewiesen, Gesundheitsrisiko.

TryMOIN GmbH · Kastanienallee 4 · 10435 Berlin
PRESSEMITTEILUNG
TryMOIN GmbH ruft Charge des „TryMoin Bio Matcha Pure Premium“
aus dem Handel zurück
Rückruf betrifft ausschließlich Charge M-P-002 (MHD 23.02.2028) – Grund sind
Pflanzenschutzmittelrückstände über dem gesetzlichen Höchstgehalt.
Berlin, 06.08.2026 – Die TryMOIN GmbH ruft eine einzelne Charge ihres Produkts „TryMOIN Bio
Matcha Pure Premium“ (30 g) zurück. Grund ist der Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen
oberhalb der gesetzlich zulässigen Höchstgehalte in einem unabhängigen Laborgutachten. Betroffen
ist ausschließlich die Charge M-P-002 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 23.02.2028.
Betroffenes Produkt
„TryMOIN Bio Matcha Pure Premium“, 30 g, EAN 4 262397 271654, Charge M-P-002,
Mindesthaltbarkeitsdatum 23.02.2028. Das Produkt wurde über Rossmann- und Globus-Märkte
vertrieben. Aus umgehend durchgeführten Labortests anderer Chargen und Produkte ergeben sich
keine Rückstände oder Verunreinigungen.
Hintergrund
Nach einem Gutachten des CVUA Stuttgart vom 29.07.2026 (Az. A26151724-HAF, Proben-Nr.
260364265) wurden in der genannten Charge Pflanzenschutzmittelwirkstoffe oberhalb der nach
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Höchstgehalte nachgewiesen. Einer der nachgewiesenen
Wirkstoffe, Tebuconazol, ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch der
Kategorie 2 eingestuft. Bei Wirkstoffen mit dieser Einstufung wird eine Überschreitung des
gesetzlichen Höchstgehalts nach den einschlägigen Vorschriften unabhängig von der kurzfristig
aufgenommenen Menge als Gesundheitsrisiko bewertet.
Maßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher
"Kundinnen und Kunden, die die genannte Charge erworben haben, sollten das Produkt nicht mehr
verzehren und es an der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgeben."
Zusammenarbeit mit den Behörden
Die TryMOIN GmbH steht in engem Austausch mit den beteiligten Behörden und prüft gemeinsam
mit ihren Lieferanten die Ursache der festgestellten Rückstände.
Stellungnahme der TryMoin GmbH:
„Wir nehmen dieses Ergebnis sehr ernst und handeln aus Vorsorge sofort. Die Sicherheit unserer
Kundinnen und Kunden hat für uns oberste Priorität. Wir bedauern die entstandenen
Unannehmlichkeiten und arbeiten eng mit den Behörden zusammen, um die Ursache vollständig
aufzuklären“,