AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. stellt Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (FrühStRG) an das BMF; Nachbesserungen gefordert, Kritik an Geburtsjahrgang-Begrenzung
Lobbyregister-Stellungnahme SG2608100035 von “AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.”
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( PDF - 14 Seiten )
Zu Regelungsvorhaben: Referentenentwurf eines Gesetzes zu Einführung iner Frühstartrente (FrühStRG)
Der AfW hält den Referentenentwurf an mehreren zentralen Stellen für nachbesserungsbedürftig. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die drohende Einschränkung persönlicher Beratung, das geplante Verbot von Vertriebskosten während der Kindheit sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Sammelanlage gegenüber individuellen Verträgen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Zudem sollten Familien bereits vorhandene Altersvorsorge-Verträge für die Frühstartrente weiternutzen können, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.
Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (R003157) am 10.08.2026
Versendet am 31.07.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente ( Vorgang ) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.07.2026 Federführendes Ministerium: BMF [alle SG hierzu]
Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente ( Vorgang ) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.07.2026 Federführendes Ministerium: BMF [alle SG hierzu]