BMKE Korrektur der Ersatzbaustoffverordnung in Deutschland; Baustoffrecycling auf kiesigem Untergrund künftig möglich

Lobbyregister-Stellungnahme SG2512150047 von “Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft…

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( PDF - 2 Seiten )

Zu Regelungsvorhaben: Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung

Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.

Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) (R000578) am 15.12.2025

Versendet am 04.12.2025 an: Bundesregierung Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

Bundesregierung Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]

Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

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