Gesellschaft für Informatik e.V. Stellungnahme zur Modernisierung des Computerstrafrechts Bundestag; Klarheit schafft IT-Sicherheitsforschung
Stellungnahme/Gutachten SG2608050031 zu Regelungsvorhaben “Modernisierung des Computerstrafrechts” von “Gesellschaft für Informatik e.V.” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag
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Zu Regelungsvorhaben: Modernisierung des Computerstrafrechts
Für eine wirksame und zeitgemäße IT-Sicherheitsforschung in Deutschland ist es essenziell, dass das Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren legal durchführbar sind. Aktuell stellt § 202c StGB Sicherheitsforschende vor die große Herausforderung, die Legitimität ihrer Handlungen nachzuweisen. Vorbereitungshandlungen zur IT-Sicherheitsforschung sollten daher im Gesetz klar adressiert werden, um Unklarheiten in der Auslegung entgegen zu wirken.
Bereitgestellt von: Gesellschaft für Informatik e.V. (R000484) am 10.08.2026
Versendet am 11.12.2024 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches … Datum des Referentenentwurfs: 04.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG hierzu]
Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle SG hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches … Datum des Referentenentwurfs: 04.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG hierzu]
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG hierzu]