Volkmar Vogel fordert praxisorientierten Maßstab zu § 11 Abs. 3 BauNVO im Deutschen Bundestag; Nahversorgung modernisieren, Investitionssicherheit verbessern

Regelungsvorhaben “Sachgerechte Ausgestaltung des § 11 Abs. 3 BauNVO " von “Volkmar Vogel” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag

Sachgerechte Ausgestaltung des § 11 Abs. 3 BauNVO

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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

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Angegeben von: Volkmar Vogel (R005605) am 10.08.2026

Beschreibung: Forderung eines praxistauglichen Maßstabs zu § 11 Abs. 3 BauNVO, um die notwendige Modernisierung der Nahversorgung zu ermöglichen sowie Planungs- und Investitionssicherheit zu verbessern.

6588 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Sonstiges im Bereich “Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen” [alle RV hierzu]

Aufträge zu diesem RV (1)

Auftrag Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln. Dies betrifft insbesondere die EUTOP-Mandate British American Tobacco (Industrie) GmbH, Hitachi Energy AG, Wirtschaftsprüferkammer, Techem, VTG GmbH, EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, PPF Group N.V., Deutsche Post AG, Daimler Truck AG, Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG, Amadeus IT Group, SA und Skoda Transportation a.s. Auftraggeber

-innen (1): EUTOP Europe GmbH (EUTOP) Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer

-innen: Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos

6588 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Sonstiges im Bereich “Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen”