---
title: "Freistaat Sachsen vereinfacht GRW-Förderung in Sachsen; Förderquoten bis zu 85 Prozent in Landkreisen"
sdDatePublished: "2026-08-10T15:34:00Z"
source: "https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1097228/download_pdf"
topics:
  - name: "economy"
    identifier: "medtop:20000344"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "business information"
    identifier: "medtop:20000170"
  - name: "tourism and leisure industry"
    identifier: "medtop:20000331"
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "international relations"
    identifier: "medtop:20000638"
locations:
  - "Dresden"
  - "Leipzig"
  - "Chemnitz"
  - "Sachsen"
  - "Poland"
---


Freistaat Sachsen vereinfacht GRW-Förderung in Sachsen; Förderquoten bis zu 85 Prozent in Landkreisen

Medienservice Sachsen - Pressemitteilung

Seite 1 von 2
Medieninformation
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und
Klimaschutz
Ihr Ansprechpartner
Jens Jungmann
Durchwahl
Telefon +49 351 564 80600
Telefax +49 351 564 80680
presse@smwa.sachsen.de*
19.05.2026
Zukunftspaket I: Freistaat Sachsen hält Wort und
vereinfacht die GRW-Förderung
Wirtschaftsminister Dirk Panter: »Anreiz für neue Investitionen«
Das Bund-Länder-Programm GRW mit seinen Teilprogrammen GRW-
Infra und GRW-RIGA ist das wichtigste Instrument der Wirtschafts- und
Strukturpolitik in Sachsen. Das sächsische Kabinett hat heute beschlossen,
die beiden GRW-Richtlinien neu zu fassen. Die Förderung für die kommunale
wirtschaftsnahe Infrastruktur (Infra) und die einzelgewerbliche Wirtschaft
(RIGA) wird deutlich an den bundeseinheitlichen Koordinierungsrahmen
angepasst und insgesamt vereinfacht.
Damit setzt Sachsen ein zentrales Vorhaben aus dem Ende März von
Wirtschaftsminister Dirk Panter vorgestellten Zukunftspaket I um. Panter:
»Wir halten Wort und arbeiten zügig an der weiteren positiven Entwicklung
von Wirtschaft und Arbeit im Freistaat. Am Prozess der Neuaufstellung der
GRW-Richtlinien haben Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam und
konstruktiv mitgearbeitet, dafür danke ich ihnen herzlich.«
Der
so
genannte
GRW-Koordinierungsrahmen
wurde
auf
Bund-
Länder-Ebene
zum
1.
Januar
2026
neu
aufgestellt.
Die
Vereinfachungen des Bundes hat Sachsen zum Anlass genommen, die
sächsische GRW (Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Regionalen
Wirtschaftsstruktur«) ebenfalls zu verschlanken und den Fördervollzug zu
vereinfachen.
Dazu Wirtschaftsminister Panter weiter: »Wir haben das GRW-Programm
deutlich entschlackt. Damit steigern wir die Wettbewerbsfähigkeit der
sächsischen Wirtschaft, sichern Arbeitsplätze und schaffen gezielte Anreize
für neue Investitionen. Das Goldplating bei der GRW ist in Sachsen
quasi abgeschafft. Wir verzichten auf zusätzliche sächsische Sonderregeln
und halten die neuen Richtlinien der GRW-RIGA und GRW-Infra im
Bundesvergleich besonders schlank.«
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit, Energie
und Klimaschutz
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden
www.smwa.sachsen.de
Zu erreichen ab Bahnhof
Dresden-Neustadt mit den
Straßenbahnlinien 3 und 9, ab
Dresden-Hauptbahnhof mit den
Linien 3, 7 und 8. Haltestelle
Carolaplatz.
* Kein Zugang für verschlüsselte
elektronische Dokumente. Zugang
für qualiziert elektronisch signierte
Dokumente nur unter den auf
www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html
vermerkten Voraussetzungen.

Seite 2 von 2
In der Richtlinie GRW-RIGA entfallen sächsische Branchenausschlüsse (z.
B. Großhandel und bestimmte Dienstleistungsbranchen) sowie zusätzliche
qualitative Anforderungen an Tourismusvorhaben (z. B. Nachweis von
Klassizierungen und Zertizierungen). An deren Stelle tritt eine
Mindestübernachtungskapazität für alle Beherbergungsarten von 15 Betten.
Verzichtet
wird
auch
auf
spezielle
sächsische
ökologische
und
soziale
Nachhaltigkeitskriterien.
Diese
Kriterien
bei
jeglichen
Vorhaben
mitzudenken,
hat
sich
auch
ohne
die
Lenkung
über
Zuwendungsvoraussetzungen
–
insbesondere
aus
Wettbewerbsgesichtspunkten – etabliert.
In den Grenzregionen zu Tschechien und Polen wird der sogenannte
Grenzbonus wieder eingeführt, jedoch an die bestehende Tarifbindung der
Unternehmen gekoppelt.
Für
Großunternehmen,
deren
Fördermöglichkeiten
durch
EU-
Beihilfevorgaben eingeschränkt sind, soll die Förderung von Investitionen
in saubere Netto-Null-Technologien ermöglicht werden.
Die Richtlinie GRW-Infra legt den Schwerpunkt auf die Erschließung
von Gewerbegebieten einschließlich der Revitalisierung von Altstandorten
durch Kommunen. In einem Modellprojekt unterstützt der Freistaat bis
Ende 2028 entsprechende Vorhaben zu vereinfachten Bedingungen. Bis
zu 90 Prozent der Erschließungskosten können gefördert werden. In
diesem Rahmen können auch Grunderwerbskosten, die die Finanzkraft der
Kommunen oft übersteigen, gefördert werden (anteilig bis zu 25 Prozent der
Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme).
Die Fördersätze für die Investitionsförderung werden in allen sächsischen
Landkreisen und der Stadt Chemnitz auf bis zu 85 Prozent angehoben.
In den Großstädten Dresden und Leipzig, die eine überdurchschnittliche
Wirtschaftskraft aufweisen, gilt weiter der Grundfördersatz von 60 Prozent.
Die nichtinvestive Förderung für die Erstellung und Umsetzung von
regionalen Entwicklungskonzepten wurde an die bundesweite Regelung
angepasst und gestrafft. Förderfähig ist die Umsetzung regionaler
Entwicklungskonzepte auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte über
ein eigenes Budget.
Links:
»Wir liefern!« Wirtschaftsminister Dirk Panter stellt »Zukunftspaket
I« für Wirtschaft und Arbeit in Sachsen vor