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title: "Maja Schwartz, vorläufige Konkursanzeige, Affoltern im Emmental BE; Konkurs eröffnet am 06.08.2026"
sdDatePublished: "2026-08-10T06:09:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.275.914/publikation/"
topics:
  - name: "bankruptcy"
    identifier: "medtop:20000174"
  - name: "death and dying"
    identifier: "medtop:20000810"
locations:
  - "Bern"
  - "Switzerland"
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Maja Schwartz, vorläufige Konkursanzeige, Affoltern im Emmental BE; Konkurs eröffnet am 06.08.2026

Vorläufige Konkursanzeige Maja Schwartz, ausgeschlagene Erbschaft

Vorläufige Konkursanzeige Maja Schwartz, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Maja Schwartz, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Affoltern im Emmental BE Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 24.01.1955 Todesdatum: 26.06.2026 Wohnhaft gewesen: Heldaustrasse 46 9470 Buchs Datum der Konkurseröffnung: 06.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Maja Schwartz, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Affoltern im Emmental BE Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 24.01.1955 Todesdatum: 26.06.2026 Wohnhaft gewesen: Heldaustrasse 46 9470 Buchs Datum der Konkurseröffnung: 06.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.