AC Sport Performance AG Einstellung des Konkursverfahrens Wil SG; Verfahren mangels Aktiven geschlossen

Einstellung des Konkursverfahrens AC Sport Performance AG

Einstellung des Konkursverfahrens AC Sport Performance AG Schuldner AC Sport Performance AG CHE-107.341.520 Weierstrasse 6 9500 Wil Datum der Konkurseröffnung: 13.07.2026 Datum der Einstellung: 04.08.2026 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise In der Konkursmasse AC Sport Performance AG befinden sich verpfändete Vermögenswerte. Gemäss Art. 230a Abs. 2 SchKG kann jeder Pfandgläubiger beim Konkursamt die Verwertung seines Pfandes verlangen. Für den Fall, dass kein Kostenvorschuss geleistet und das Konkursverfahren definitiv geschlossen bleibt, wird den Pfandgläubigern hiermit Frist bis zum 10. September 2026 eingeräumt, die Verwertung des Pfandes zu verlangen. Verlangt kein Gläubiger fristgemäss die Verwertung seines Pfandes, so werden die Aktiven nach Abzug der Kosten mit den darauf haftenden Lasten, jedoch ohne die persönliche Schuldpflicht, auf den Staat übertragen, wenn die zuständige kantonale Behörde die Übertragung nicht ablehnt. Lehnt die zuständige kantonale Behörde die Übertragung ab, so verwertet das Konkursamt die Aktiven. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 31.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG AC Sport Performance AG CHE-107.341.520 Weierstrasse 6 9500 Wil Datum der Konkurseröffnung: 13.07.2026 Datum der Einstellung: 04.08.2026 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise In der Konkursmasse AC Sport Performance AG befinden sich verpfändete Vermögenswerte. Gemäss Art. 230a Abs. 2 SchKG kann jeder Pfandgläubiger beim Konkursamt die Verwertung seines Pfandes verlangen. Für den Fall, dass kein Kostenvorschuss geleistet und das Konkursverfahren definitiv geschlossen bleibt, wird den Pfandgläubigern hiermit Frist bis zum 10. September 2026 eingeräumt, die Verwertung des Pfandes zu verlangen. Verlangt kein Gläubiger fristgemäss die Verwertung seines Pfandes, so werden die Aktiven nach Abzug der Kosten mit den darauf haftenden Lasten, jedoch ohne die persönliche Schuldpflicht, auf den Staat übertragen, wenn die zuständige kantonale Behörde die Übertragung nicht ablehnt. Lehnt die zuständige kantonale Behörde die Übertragung ab, so verwertet das Konkursamt die Aktiven. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 31.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG