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title: "Gemeinderat Flums veröffentlicht Rahmennutzungsplan und Begleitunterlagen in Flums; Einsprache bis 9. September 2026."
sdDatePublished: "2026-08-10T06:09:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.271.706/publikation/"
topics:
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
  - name: "forests"
    identifier: "medtop:20000433"
  - name: "public inquiry"
    identifier: "medtop:20001262"
locations:
  - "St. Gallen"
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Gemeinderat Flums veröffentlicht Rahmennutzungsplan und Begleitunterlagen in Flums; Einsprache bis 9. September 2026.

Öffentliche Auflage Rahmennutzungsplanung

Öffentliche Auflage Rahmennutzungsplanung Öffentliche Auflage Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement), 5. Nachtrag zur Schutzverordnung, Sondernutzungsplan Baulinien Kernzone, Gemeindestrassenplan und Fuss-, Wander- und Radwegplan, Waldfeststellungen Der Gemeinderat Flums hat am 29. Juni 2026 in Anwendung von Art. 7 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) und Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgek. StrG) folgendes erlassen: - Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) - 5. Nachtrag zur Schutzverordnung - Sondernutzungsplan Baulinien Kernzone - Gemeindestrassenplan - Fuss-, Wander- und Radwegplan Das Kantonsforstamt hat in Anwendung von Art. 10 Abs. 2 des Waldgesetzes (SR 921.0; abgek. WaG) am 10. Juni 2025 die Waldfeststellung (Festlegung der Waldgrenzen) in den Gebieten Tannenheim, Bergheim, Galsersch, Jugistrasse, Tannenboden, Kleinbergstrasse, Wiesental und am 11. Februar 2026 im Gebiet Hagerbach erlassen. Im Sinne von Art. 41 PBG liegen alle Unterlagen während 30 Tagen vom 11. August 2026 bis 9. September 2026 im Rathaus Flums (Besprechung 2. OG) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Sämtliche Unterlagen sowie der Planungsbericht und weitere orientierende Unterlagen stehen auf der Website www.flums.ch zum Herunterladen zur Verfügung. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Zonenplan, das Baureglement, den 5. Nachtrag zur Schutzverordnung, den Gemeindestrassenplan sowie den Fuss-, Wander- und Radwegplan sowie den Sondernutzungsplan Baulinien Kernzone beim Gemeinderat Flums, Rathaus, 8890 Flums schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten (Art. 153 PBG). Der Planungsbericht und die weiteren orientierenden Unterlagen unterstehen nicht dem Einspracheverfahren. Während der gleichen Auflagefrist kann gegen die Waldfeststellungen beim Kantonsforstamt St. Gallen, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen schriftlich Einsprache erhoben werden. 8890 Flums, 29. Juni 2026 Gemeinderat Flums