AfD-Fraktion Beantwortung einer Anfrage zum CSD Köln; 2026: Einmalige Straßensperren erhöhen Kosten
Beantwortung
Dezernat, Dienststelle I/I Dez. OB/16 / Dez. I /32 Vorlagen-Nummer 10.08.2026
2244/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 10.08.2026
Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion betreffend “Durchführung des Christopher Street Days (CSD Köln)” (AN/1242/2026) Die Anfrage der „AfD Fraktion“ zur Durchführung des Christopher Street Days (CSD Köln) (AN/1242/2026), beantwortet die Verwaltung wie folgt:
- Wie hoch waren die direkten Ausgaben der Stadt Köln für Cologne Pride in den Jah- ren 2020 – 2026 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) insgesamt?
Antwort der Verwaltung:
Amt 16
Jahr: Nettobetrag: Bruttobetrag:
2020 20.935,09 € 25.845,79 €
2021 22.554,99 € 27.845,67 €
2022 24.239,14 € 29924,87 €
2023 22.892,94 € 28.262,89 €
2024 25.516,56 € 31.501,93 €
2025 26.020,04 € 32.123,50 €
2026 48.635,49 € 60.043,82 €
Die Erhöhung der Aufwendungen in 2026 ist durch die einmalige Kostenübernahme von Stra- ßensperren durch Amt 16 verursacht.
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Amt 32
Jahr: Nettobetrag: Bruttobetrag: 2020 0,-* 0,-* 2021 6.283,40 € 7.477,25 € 2022 21.696,18 € 25.818,45 € 2023 14.100,00 € 16.779,00 € 2024 67.605,85 € 80.450,96 € 2025 249.447,33 € 296.842,32 € 2026 73.458,32 € 87.415,40 €** Gesamt: 432.591,08 € 514.783,38 €
- Aufgrund der Corona-Beschränkungen fand im Jahr 2020 keine CSD-Parade statt, sondern eine Veranstaltung in Form einer Fahrrad-Sternfahrt im Herbst. ** Die Höhe der Gesamtaufwendungen für 2026 steht derzeit noch nicht fest, da noch einige Rechnungen ausstehen.
- Wie hoch waren die indirekten Ausgaben durch Zuwendungen der Rheinenergie und der Sparkasse Köln Bonn und andere quasi städtischer Betriebe an Cologne Pride in den Jahren 2020 – 2026 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) insgesamt?
Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung hat hierüber keine Kenntnis und verweist die anfragende Fraktion an die be- treffenden Organisationen.
- Welche Möglichkeiten nutzt die Stadt Köln, um den Verwendungszweck der Mittel zu prüfen, die für Cologne Pride aufgewendet werden?
Antwort der Verwaltung:
Im Rahmen der anteiligen Personalkostenförderung für die Geschäftsstelle des Cologne Pride e.V. wird über die jährliche Prüfung des Verwendungsnachweises des Fördermittelnehmen- den die sachgerechte Verwendung der Mittel geprüft.
- Hat die Stadt Köln ihre Sicherheitskonzept für den CSD 2027 wegen islamistischer Terrorgefahr überarbeitet und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Verwaltung:
Für den CSD in 2027 liegen derzeit noch keine Planungen vor. Die Planung sämtlicher Sicher- heitsmaßnahmen orientiert sich darüber hinaus insbesondere an der konkreten Art und dem konkreten Ort der jeweiligen Veranstaltung.
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- Inwieweit sieht die Stadt Köln durch die Partnerschaft mit Cologne Pride keine Ver- letzung ihrer Neutralitätspflicht, da Cologne Pride ein Parteienverbot ihnen nicht op- portuner Parteien verlangt, bitte ausführlich begründen?
Antwort der Verwaltung:
Eine Partnerschaft im Sinne einer vertraglich fixierten Kooperation besteht zwischen der Ver- waltung und dem Cologne Pride e.V. zur Durchführung der Parade nicht. Aufgrund der ge- samtgesellschaftlichen Bedeutung der jährlichen CSD-Parade und der damit verbundenen lo- gistischen und sicherheitsrelevanten Vorkehrungen unterstützt die Stadtverwaltung den Ver- anstalter bei der Organisation und den notwendigen ordnungsbehördlichen Maßnahmen.
Es besteht darüber hinaus eine anteilige Personalkostenförderung der Geschäftsstelle des Cologne Pride e.V. zum Zwecke der administrativen und organisatorischen Durchführung der jährlichen Parade und des begleitenden Rahmenprogramms (siehe Antwort zu Frage 1). Be- standteil dieser Förderung ist die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung des Fördermit- telnehmenden:
„[Die Organisation verpflichtet sich, dass sie sich] zu Integration, Inklusion und Akzeptanz der gesellschaftlichen Vielfalt durch Gleichwertigkeit der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit, der Weltanschauung, der sexueller Orientierung und der ge- schlechtlichen Identität, des Alters und einer Behinderung verpflichtet fühlen. Als Initiative be- ziehungsweise Träger distanzier[t] sie sich] […] von Menschen und Gruppen, von denen be- kannt ist oder bekannt wird, dass sie sich öffentlich sexistisch, religionsfeindlich, rassistisch, altersdiskriminierend, behindertenfeindlich, queerfeindlich, antisemitisch oder sonst gruppen- bezogen menschenfeindlich äußern oder verhalten. Ein Engagement dieser Menschen […] schließen [sie] […] aus. […]“
Die Verwaltung entscheidet nach Recht und Gesetz, Tatsachen und gleichen Maßstäben. Neutralität und Verfassungstreue sind Kernelemente des öffentlichen Dienstes. Neutralität be- deutet jedoch keine Wertneutralität. Das Grundgesetz, die Menschenwürde, die Demokratie und der Rechtsstaat sind der verbindliche Rahmen des Verwaltungshandels. Diese Verant- wortung prägt die Arbeit der gesamten Verwaltung.
gez. Prof. Dr. Diemert