Gymnasium Unter Linden; verzichtet auf Wärmepumpenanlage; Köln-Widdersdorf, Neue Sandkaul 29; Bestehende Heizungsanlage bleibt; kein sofortiger Austausch vorgesehen

Mitteilung

Dezernat, Dienststelle VI/26

Vorlagen-Nummer 10.08.2026

0596/2025/3 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.09.2026 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.09.2026

Baumaßnahme für das Gymnasium Unter Linden am Standort Neue Sandkaul 29, 50859 Köln-Widdersdorf - nachhaltige, ressourcenschonende und kostengünstige Wärmeerzeugung Im Rahmen der Herrichtung der Trakte A und B sowie die Sanierung der Dächer der Trakte A bis E am Standort Neue Sandkaul (Vorlagen-Nummer 0596/2025) war unter anderem eine regenerative Wärmeerzeugung auf Basis von Wärmepumpen vorgese- hen. Gleichzeitig gibt der Beschluss für die Gesamtmaßnahme einen verbindlichen Kostenrahmen vor und verlangt eine Umsetzung unter Beachtung der technischen, wirtschaftlichen und energetischen Anforderungen.

Im Zuge der weiteren Planung und der laufenden Vergabeverhandlungen zeigte sich, dass die Einhaltung der Kostenvorgabe ein pragmatisches Handeln und damit eine Anpassung der ursprünglich vorgesehenen Vorgehensweise erforderlich macht. Die vorgesehene Wärmeerzeugung durch eine Wärmepumpenanlage wurde daher unter technischen, wirtschaftlichen, energetischen sowie nachhaltigkeitsbezogenen Ge- sichtspunkten erneut geprüft.

Die vorhandene Heizungsanlage ist weiterhin funktionsfähig, wird regelmäßig gewar- tet und kann nach fachlicher Einschätzung voraussichtlich noch mehrere Jahre betrie- ben werden. Ein unmittelbarer Austausch wäre daher derzeit weder wirtschaftlich noch unter Nachhaltigkeits- und Ressourcengesichtspunkten sinnvoll. Zudem können durch den Verzicht auf die Wärmepumpenanlage weitere notwendige Folgearbeiten und zusätzliche Kosten vermieden werden.

Vor diesem Hintergrund wird die bestehende Heizungsanlage weiter genutzt und auf den Einbau der Wärmepumpenanlage im Rahmen der aktuellen Maßnahme verzich- tet. Ein Austausch der Wärmeerzeugung kann zu einem späteren Zeitpunkt bei Errei- chen der technischen beziehungsweise wirtschaftlichen Nutzungsdauer erneut geprüft werden.

Gez. Haack