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title: "Schiffdorf und Loxstedt ermöglichen Einsicht ins Wählerverzeichnis im Rathaus Schiffdorf und im Rathaus Loxstedt; Wahlscheine per Antrag möglich"
sdDatePublished: "2026-08-10T09:06:00Z"
source: "https://www.schiffdorf.de/rathaus-politik/wahlen/kommunalwahl/gemeinsame-bekanntmachung-wvz.pdf?cid=pfg"
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  - name: "election"
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  - "Schiffdorf"
  - "Loxstedt"
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Schiffdorf und Loxstedt ermöglichen Einsicht ins Wählerverzeichnis im Rathaus Schiffdorf und im Rathaus Loxstedt; Wahlscheine per Antrag möglich

Microsoft Word - Gemeinsame Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis

Gemeinsame Bekanntmachung der Gemeinden Schiffdorf und Loxstedt
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung
 von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 13. September 2026

Die Wählerverzeichnisse zur Kommunalwahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Schiffdorf und
der Gemeinde Loxstedt können in der Zeit vom 24.08.2026 bis 28.08.2026 während der
allgemeinen Öffnungszeiten:

Gemeinde Schiffdorf, Rathaus, Zimmer 12, Brameler Str. 13, 27619 Schiffdorf, Montag bis
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag: 15.00 – 18.00 Uhr,

Gemeinde Loxstedt, Rathaus, Zimmer 36 (Wahlbüro), Am Wedenberg 10, 27612 Loxstedt,
Montag bis Freitag: 8.30 – 13.00 Uhr, Dienstag: 14.00 – 18.00 Uhr,

von Wahlberechtigten eingesehen werden. Der Ort der Einsichtnahme ist auch für Personen,
die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, zugänglich.

Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit, der zu ihrer Person im
Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die
Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen
Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur
Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, über die eine
Auskunft nach § 51 oder § 52 des Bundesmeldegesetzes unzulässig wäre.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein
Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
einen Wahlschein hat. Wahlberechtigte mit Wahlscheinen können nur durch Briefwahl wählen.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der
Einsichtsfrist, spätestens am 28.08.2026, bei der vorgenannten Gemeindewahlbehörde eine
Berichtigung beantragen. Der Antrag muss schriftlich gestellt oder zur Niederschrift (bis
28.08.2026, 12:00 Uhr) gegeben werden; die Schriftform erfordert eine persönliche und
handschriftliche Unterzeichnung durch den Antragsteller.

Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens
23.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
glaubt,
wahlberechtigt
zu
sein,
muss
ggf.
einen
Antrag
auf
Berichtigung
des
Wählerverzeichnisses stellen; sonst läuft sie oder er Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu
können.

Einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhält auf Antrag eine wahlberechtigte Person,

-
die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Eine Person, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen
Wahlschein, wenn

-
sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des
Wählerverzeichnisses versäumt hat,
-
ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist,
-
ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt worden ist.

Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Der
Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail, Online-Formular oder

durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan.
Telefonische und mit Kurznachrichtenplattformen versendete Anträge sind nicht zulässig.

Die beantragende Person muss Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und ihre
Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Bei verbundenen Wahlen gilt der
Wahlscheinantrag für jede Wahl, für die die beantragende Person wahlberechtigt ist. Versichert
eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen
ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wahlscheine von Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis
zum zweiten Tag vor der Wahl bis 13:00 Uhr beantragt werden. Wahlberechtigte, die nicht in
das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine noch am Wahltag bis 15.00 Uhr
beantragen. Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer
plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten
aufsuchen zu können.

Die wahlberechtigte Person erhält mit dem Wahlschein zugleich für jede Wahl, für die sie
wahlberechtigt ist, einen amtlichen Stimmzettel des Wahlbereiches, einen amtlichen
Stimmzettelumschlag und einen amtlichen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der
Gemeindewahlbehörde.

Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich dürfen der Wahlschein und die
Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person
unterschriebene Wahlscheinantrag oder eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des
Wahlscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Wahlscheins und der
Briefwahlunterlagen vorgelegt wird.

Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem/den Stimmzetteln
und dem Wahlschein rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde zuleiten.
Aus organisatorischen Gründen müssen diese Unterlagen spätestens am Wahltag bis 16:00
Uhr bei der Gemeinde Loxstedt und bis 18:00 Uhr bei der Gemeinde Schiffdorf eingehen.

Schiffdorf, 08.08.2026

       Loxstedt, 08.08.2026
Gemeinde Schiffdorf
Gemeinde Loxstedt

Der Gemeindewahlleiter
Der Gemeindewahlleiter
Ranz
Wellbrock