Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Realsteuervergleich Schleswig-Holstein 2024
L II 7 - j 24 SH
Kennziffer: L II 7 - j 24 SH 2024 STATISTISCHE BERICHTE Herausgegeben am: 10. August 2026 Realsteuervergleich in Schleswig-Holstein
Herausgegeben von: Telefon: 0431 6895-9005 E-Mail: finanzen@statistik-nord.de E-Mail: info@statistik-nord.de Auskünfte: 040 42831-1766 Internet: www.statistik-nord.de – nichts vorhanden (genau Null) × Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Differenzen zwischen der Gesamtzahl und der Summe der Teilzahlen entstehen durch unabhängige Rundungen. Allen Rechnungen liegen ungerundete Zahlen zugrunde. – Anstalt des öffentlichen Rechts – Lübeckertordamm 1 – 3 Impressum Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Zeichenerklärung: Auskunft zu dieser Veröffentlichung: Auskunftsdienst: 20099 Hamburg Timo Cebulla © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburg 2026 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Sofern in den Produkten auf das Vorhandensein von Copyrightrechten Dritter hingewiesen wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyrightbestimmungen zu wahren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Statistikamt Nord 2 Statistischer Bericht L II 7 - j 24 SH
Seite 4 1. 6 2. 8 3. 8 4. 9 5. Realsteueristaufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft in Schleswig-Holstein 2024 5.1 11 5.2 11 6. 15 1. 7 2. 10 3. 10 4. 10 5. 13 6. 13 7. 14 8. 14 Erläuterungen Tabellen Inhaltsverzeichnis Realsteueraufbringungs- und Steuereinnahmekraft je Einwohner:in in Schleswig-Holstein 2024 nach Gemeindegrößenklassen Entwicklung der Realsteueraufbringungs- und Steuereinnahmekraft je Einwohner:in in Schleswig-Holstein 2000 bis 2024 Entwicklung des Realsteueristaufkommens und der Hebesätze in Schleswig-Holstein 1950 - 2024 Streuung der Hebesätze in Schleswig-Holstein 2024 nach Gemeindegrößenklassen Realsteueristaufkommen in Schleswig-Holstein 2000 bis 2024 nach Steuerarten Streuung der Hebesätze in Schleswig-Holstein 2024 nach Steuerarten Gewogener Durchschnittshebesatz in Schleswig-Holstein 2024 nach Steuerarten und Gemeindegrößenklassen Entwicklung der gewogenen Durchschnittshebesätze in Schleswig-Holstein 2000 bis 2024 nach Steuerarten Anteil des Realsteueristaufkommens und der Gemeindeanteile an den Gemeinschaftsteuern am kommunalen Steueraufkommen in Schleswig-Holstein 2024 Anteil des Realsteueristaufkommens und der Gemeindeanteile an den Gemeinschaftsteuern am kommunalen Steueraufkommen in Schleswig-Holstein 2024 nach Gemeindegrößenklassen Abbildungen Gewerbesteuerumlage und Gemeindeanteil an den Gemeinschaftsteuern in Schleswig-Holstein 2023 und 2024 nach Gemeindegrößenklassen Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft in Schleswig-Holstein 2023 und 2024 nach Gemeindegrößenklassen Realsteueristaufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft in Schleswig Holstein 2024 nach Gemeinden nach Kreisen nach Gemeindegrößenklassen Statistikamt Nord 3 Statistischer Bericht L II 7 - j 24 SH
Herausgegeben am: 20. April 2017 Vorbemerkungen Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage für den Realsteuervergleich ist § 4 des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz – FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438) nach dem Stand der jeweils letzten Änderung. Datengrundlage und Berichtskreis Die Angaben über das Realsteueristaufkommen und die Hebesätze werden im Rahmen der kommunalen vierteljährlichen Kassenstatistik erhoben. Für die Gewerbesteuerumlage sowie den Gemeindeanteil an der Einkommen- und an der Umsatzsteuer werden jedoch nicht die kassenmäßigen Ergebnisse zugrunde gelegt, sondern die Werte der Jahresschlussrechnung. Diese beinhalten die gezahlten Beträge für das jeweilige Rechnungsjahr einschließlich vorgenommener Schlussab- rechnungen. Da weder Kreis- noch Amtsverwaltungen Realsteuern erheben, beschränkt sich der Berichtskreis auf die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Gemeinden. Berichtskreis Realsteuervergleich 2024 Ergebnisdarstellung Gegenstand dieses Berichtes sind Angaben über die Istaufkommen, die Grundbeträge und die Hebesätze der Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer. Darüber hinaus werden der Anteil der Gemeinden an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Gewerbe- steuerumlage aller Gemeinden in Schleswig-Holstein dargestellt. Diese Daten bilden die Ausgangsbasis für die berechneten Steuerkraftzahlen. Die Angaben werden nach Einzelgemeinden und für verschiedene Aggregationsebenen (kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden, Kreise und nach Gemeindegrößenklassen) ausgewiesen. Neben den absoluten Beträgen werden auch Relativzahlen (Euro je Einwohner:in) und Streuungs- angaben zu den Hebesätzen dargestellt. Den Relativ- zahlen “Euro je Einwohner:in” liegt grundsätzlich die auf Basis des Zensus 2022 fortgeschriebene Bevölkerungszahl zum 30.06. des Berichtsjahres zugrunde. Die Zuordnung der Gemeinden zu den Größenklassen erfolgt ebenfalls nach der auf dieser Grundlage fortgeschriebenen Bevölkerungszahl zum 30.06. und nach dem Gebietsstand vom 31.12. des Berichtsjahres. Begriffsbestimmungen Realsteueristaufkommen Das Realsteueristaufkommen setzt sich aus den Einzahlungen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer (brutto) nach den Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik zusammen. Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie wird auf den im Inland liegenden Grundbesitz erhoben und bleibt in vollem Umfang bei den Gemeinden, denen die Liegenschaften zuzuordnen sind. Unterschieden wird dabei zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (Grundsteuer A) und unbebauten und bebauten Grundstücken, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen sind (Grundsteuer B). Die Gewerbesteuer ist ebenfalls eine Gemeindesteuer und die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen zur Finanzierung ihrer öffentlichen Aufgaben. Der Bund und die Länder werden durch eine Umlage am Gewerbesteueristaufkommen beteiligt. Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Entscheidend bei der Zuordnung ist der Sitz des jeweiligen Unternehmens. Die Istaufkommen ergeben sich durch die Anwendung der jeweiligen Hebesätze auf die vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbeträge. Die jeweiligen Hebesätze werden durch Haushaltssatzung von den Gemeinden festgelegt. Realsteuergrundbetrag Die im Realsteuervergleich durchgeführten Be- rechnungen dienen dazu, vergleichbare Werte für die Kommunen darzustellen. Dabei stellen Steuermess- beträge vergleichbare Angaben über die Grundlage der Besteuerung dar. Da diese von den Finanzämtern festgesetzten Werte für den Realsteuervergleich nicht zur Verfügung stehen, werden ersatzweise Grundbeträge berechnet. Der Grundbetrag der einzelnen Realsteuern ergibt sich, indem das jeweilige Istaufkommen durch den dazug- ehörigen Hebesatz dividiert wird (fiktiver Messbetrag). Für die Grundsteuer A und die Grund- steuer B wird der Grundbetrag gleich Null gesetzt, wenn im Berichtsjahr der Hebesatz auf 0 Prozent festgesetzt wurde. Anzahl Bevölkerung 31.12.2024 30.06.2024 50 000
100 000 2 175 721 200 000
500 000 2 469 242 unter 1 000 705 317 345 1 000
2 000 179 246 645 2 000
3 000 72 177 477 3 000
5 000 47 178 150 5 000
10 000 46 327 317 10 000
20 000 34 501 687 20 000
50 000 15 430 625 50 000 und mehr 2 133 546 Insgesamt 1 104 2 957 755 Kreisfreie Städte Gemeinden mit … bis unter … Einwohner:innen Kreisangehörige Gemeinden Statistikamt Nord 4 Statistischer Bericht L II 7 - j 24 SH
Die so berechneten Grundbeträge können von den Steuermessbeträgen abweichen, die als Ergebnis der Veranlagung für einen bestimmten Zeitraum festgesetzt werden. So können in den kassenmäßigen Einzahlungen der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuern neben den laufenden Vorauszahlungen für das betreffende Jahr auch periodenfremde Nach- und Erstattungszahlungen für Vorjahre enthalten sein. Realsteueraufbringungskraft Das Istaufkommen der Realsteuern wird durch die unterschiedlichen Hebesätze beeinflusst. Aus dem Realsteueristaufkommen einer Gemeinde lässt sich daher nicht ohne Weiteres eine Aussage über ihre Steuerkraft ableiten. Zur Ermittlung der Realsteueraufbringungskraft werden daher die Grundbeträge der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer mit den jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesätzen multipliziert und dann summiert. Die in dieser Form berechnete Realsteueraufbringungskraft stellt ein fiktives Istaufkommen dar. Sie gibt an, wie hoch das Realsteueristaufkommen gewesen wäre, wenn die einzelnen Gemeinden bei jeder Realsteuerart den jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatz angewandt hätten. Gemeindeanteile an Gemeinschaftsteuern Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens aus der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer und 12 Prozent des Aufkommens aus der Kapitalertragsteuer auf bestimmte Kapitalerträge. Außerdem steht ihnen seit 1998 als Kompensation für den Wegfall der Gewerbe- kapitalsteuer ein Anteil am Umsatzsteueraufkommen zu. Dieser liegt derzeit bei knapp 2,0 Prozent. Zusätzlich wird ein Festbetrag in Höhe von 2,4 Mrd. Euro an die Gemeinden verteilt. Berechnungsgrundlage ist die Jahresschlussrechnung. Gewerbesteuerumlage Vom Gewerbesteueraufkommen führen die Gemeinden eine Umlage an Bund und Land ab. Seit 2020 beträgt die Gewerbesteuerumlage 35,0 Prozent des Grundbetrages der Gewerbesteuer. Berechnungsgrundlage ist die Jahresschlussrechnung. Steuereinnahmekraft Während sich die Wirtschaftskraft einer Gemeinde in der Realsteueraufbringungskraft widerspiegelt, wird die gemeindliche Finanzkraft durch die Steuereinnahmekraft zum Ausdruck gebracht. Die Realsteueraufbringungskraft wird hierbei um das Istaufkommen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer erhöht und um die abzuführende Gewerbesteuerumlage reduziert. Vergleichbarkeit Beim Vergleich der Angaben nach Gemeindegrößen- klassen verschiedener Jahre ist zu beachten, dass die Zuordnung der einzelnen Städte und Gemeinden entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahlen erfolgt und sich daher die Zugehörigkeit zu den Gemeinde- größenklassen ändern kann. In diesem Bericht werden die Realsteueraufbringungs- und Steuereinnahmekraft in der beschriebenen Art ermittelt. Das Statistische Bundesamt berechnet die Realsteuerkraft und gemeindliche Steuerkraft analog, verwendet dabei allerdings nicht die gewogenen durchschnittlichen Landeshebesätze des Berichtsjahres, sondern fiktive Werte. Sie betragen 180 Prozent bei der Grundsteuer A, 210 Prozent bei der Grundsteuer B und 250 Prozent bei der Gewerbesteuer. Diese fiktiven Hebesätze sind seit 1970 konstant gehalten worden, damit ein Vergleich der so gewonnenen Steuerkraftzahlen über einen relativ langen Zeitraum möglich ist. Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden ebenfalls Steuerkraftzahlen und Steuerkraftmesszahlen ermittelt. Sie unterscheiden sich von den oben aufgeführten Kennzahlen dadurch, dass nicht mit gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesätzen wie beim Realsteuervergleich gerechnet wird, sondern mit durch das für Inneres zuständige Ministerium festgelegten Nivellierungshebesätzen. Weitere Unterschiede zum Kommunalen Finanz- ausgleich beziehen sich auf die Bevölkerungszahlen und die zeitliche Abgrenzung der berücksichtigten Gemeinschaft- und Realsteuern. Seit 2021 basiert der kommunale Finanzausgleich auf den fortgeschriebenen bedarfsinduzierten Bevölkerungszahlen gemäß § 35 des Finanzausgleichsgesetzes. Maßgeblich ist dabei der Stand zum 31.12. des dem Finanzausgleichsjahr vorvergangenen Jahres. In den Realsteuervergleich gehen die Bevölkerungszahlen vom 30.06. des Berichtsjahres ein. Im Finanzausgleich wird das Aufkommen der Real- und Gemeinschaf