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title: "Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Realsteuervergleich Schleswig-Holstein 2024"
sdDatePublished: "2026-08-10T13:06:00Z"
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  - name: "taxation policy"
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  - "Plön"
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Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Realsteuervergleich Schleswig-Holstein 2024

L II 7 - j 24 SH

Kennziffer: L II 7 - j 24 SH
2024
STATISTISCHE BERICHTE
Herausgegeben am: 10. August 2026
Realsteuervergleich in Schleswig-Holstein

Herausgegeben von:
Telefon:
0431 6895-9005
E-Mail:
finanzen@statistik-nord.de
E-Mail:
info@statistik-nord.de
Auskünfte: 040 42831-1766
Internet:
www.statistik-nord.de
–
nichts vorhanden (genau Null)
×
Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll
Differenzen zwischen der Gesamtzahl und der Summe der Teilzahlen entstehen durch
unabhängige Rundungen. Allen Rechnungen liegen ungerundete Zahlen zugrunde.
– Anstalt des öffentlichen Rechts –
Lübeckertordamm 1 – 3
Impressum
Statistische Berichte
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Zeichenerklärung:
Auskunft zu dieser Veröffentlichung:
Auskunftsdienst:
20099 Hamburg
Timo Cebulla
© Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburg 2026
Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.
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hingewiesen wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyrightbestimmungen
zu wahren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.
Statistikamt Nord
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Statistischer Bericht L II 7 - j 24 SH

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6
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5.
Realsteueristaufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft in Schleswig-Holstein 2024
5.1
11
5.2
11
6.
15
1.
7
2.
10
3.
10
4.
10
5.
13
6.
13
7.
14
8.
14
Erläuterungen
Tabellen
Inhaltsverzeichnis
Realsteueraufbringungs- und Steuereinnahmekraft je Einwohner:in in Schleswig-Holstein 2024
nach Gemeindegrößenklassen
Entwicklung der Realsteueraufbringungs- und Steuereinnahmekraft je Einwohner:in in
Schleswig-Holstein 2000 bis 2024
Entwicklung des Realsteueristaufkommens und der Hebesätze in Schleswig-Holstein 1950 - 2024
Streuung der Hebesätze in Schleswig-Holstein 2024 nach Gemeindegrößenklassen
Realsteueristaufkommen in Schleswig-Holstein 2000 bis 2024 nach Steuerarten
Streuung der Hebesätze in Schleswig-Holstein 2024 nach Steuerarten
Gewogener Durchschnittshebesatz in Schleswig-Holstein 2024 nach Steuerarten und
Gemeindegrößenklassen
Entwicklung der gewogenen Durchschnittshebesätze in Schleswig-Holstein 2000 bis 2024 nach Steuerarten
Anteil des Realsteueristaufkommens und der Gemeindeanteile an den Gemeinschaftsteuern
am kommunalen Steueraufkommen in Schleswig-Holstein 2024
Anteil des Realsteueristaufkommens und der Gemeindeanteile an den Gemeinschaftsteuern
am kommunalen Steueraufkommen in Schleswig-Holstein 2024 nach Gemeindegrößenklassen
Abbildungen
Gewerbesteuerumlage und Gemeindeanteil an den Gemeinschaftsteuern in Schleswig-Holstein 2023 und
2024 nach Gemeindegrößenklassen
Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft in Schleswig-Holstein 2023 und 2024
nach Gemeindegrößenklassen
Realsteueristaufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft in Schleswig Holstein 2024
nach Gemeinden
nach Kreisen
nach Gemeindegrößenklassen
Statistikamt Nord
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Statistischer Bericht L II 7 - j 24 SH

Herausgegeben am: 20. April 2017
Vorbemerkungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für den Realsteuervergleich ist § 4 des
Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen
und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und
Personalstatistikgesetz – FPStatG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438)
nach dem Stand der jeweils letzten Änderung.
Datengrundlage und Berichtskreis
Die Angaben über das Realsteueristaufkommen und die
Hebesätze werden im Rahmen der kommunalen
vierteljährlichen Kassenstatistik erhoben. Für die
Gewerbesteuerumlage sowie den Gemeindeanteil an der
Einkommen- und an der Umsatzsteuer werden jedoch
nicht die kassenmäßigen Ergebnisse zugrunde gelegt,
sondern die Werte der Jahresschlussrechnung. Diese
beinhalten die gezahlten Beträge für das jeweilige
Rechnungsjahr einschließlich vorgenommener Schlussab-
rechnungen.
Da weder Kreis- noch Amtsverwaltungen Realsteuern
erheben, beschränkt sich der Berichtskreis auf die
kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Gemeinden.
Berichtskreis Realsteuervergleich 2024
Ergebnisdarstellung
Gegenstand dieses Berichtes sind Angaben über die
Istaufkommen, die Grundbeträge und die Hebesätze der
Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer.
Darüber hinaus werden der Anteil der Gemeinden an der
Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Gewerbe-
steuerumlage aller Gemeinden in Schleswig-Holstein
dargestellt. Diese Daten bilden die Ausgangsbasis für die
berechneten Steuerkraftzahlen.
Die Angaben werden nach Einzelgemeinden und für
verschiedene Aggregationsebenen (kreisfreie Städte,
kreisangehörige Gemeinden, Kreise und nach
Gemeindegrößenklassen) ausgewiesen.
Neben den absoluten Beträgen werden auch
Relativzahlen (Euro je Einwohner:in) und Streuungs-
angaben zu den Hebesätzen dargestellt. Den Relativ-
zahlen "Euro je Einwohner:in" liegt grundsätzlich die auf
Basis des Zensus 2022 fortgeschriebene
Bevölkerungszahl zum 30.06. des Berichtsjahres
zugrunde. Die Zuordnung der Gemeinden zu den
Größenklassen erfolgt ebenfalls nach der auf dieser
Grundlage fortgeschriebenen Bevölkerungszahl zum
30.06. und nach dem Gebietsstand vom 31.12. des
Berichtsjahres.
Begriffsbestimmungen
Realsteueristaufkommen
Das Realsteueristaufkommen setzt sich aus den
Einzahlungen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und
der Gewerbesteuer (brutto) nach den Ergebnissen der
vierteljährlichen Kassenstatistik zusammen.
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie wird auf
den im Inland liegenden Grundbesitz erhoben und bleibt in
vollem Umfang bei den Gemeinden, denen die
Liegenschaften zuzuordnen sind. Unterschieden wird
dabei zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
(Grundsteuer A) und unbebauten und bebauten
Grundstücken, die nicht der Land- und Forstwirtschaft
zuzuordnen sind (Grundsteuer B).
Die Gewerbesteuer ist ebenfalls eine Gemeindesteuer und
die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen
zur Finanzierung ihrer öffentlichen Aufgaben. Der Bund
und die Länder werden durch eine Umlage am
Gewerbesteueristaufkommen beteiligt. Steuergegenstand
bei der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.
Entscheidend bei der Zuordnung ist der Sitz des
jeweiligen Unternehmens.
Die Istaufkommen ergeben sich durch die Anwendung der
jeweiligen Hebesätze auf die vom Finanzamt
festgesetzten Steuermessbeträge. Die jeweiligen
Hebesätze werden durch Haushaltssatzung von den
Gemeinden festgelegt.
Realsteuergrundbetrag
Die im Realsteuervergleich durchgeführten Be-
rechnungen dienen dazu, vergleichbare Werte für die
Kommunen darzustellen. Dabei stellen Steuermess-
beträge vergleichbare Angaben über die Grundlage der
Besteuerung dar. Da diese von den Finanzämtern
festgesetzten Werte für den Realsteuervergleich nicht zur
Verfügung stehen, werden ersatzweise Grundbeträge
berechnet.
Der Grundbetrag der einzelnen Realsteuern ergibt sich,
indem das jeweilige Istaufkommen durch den dazug-
ehörigen Hebesatz dividiert wird (fiktiver Messbetrag).
Für die Grundsteuer A und die Grund- steuer B wird der
Grundbetrag gleich Null gesetzt, wenn im Berichtsjahr der
Hebesatz auf 0 Prozent festgesetzt wurde.
Anzahl
Bevölkerung
31.12.2024
30.06.2024
50 000
-
100 000
2
 175 721
200 000
-
500 000
2
 469 242
unter
1 000
705
 317 345
1 000
-
2 000
179
 246 645
2 000
-
3 000
72
 177 477
3 000
-
5 000
47
 178 150
5 000
-
10 000
46
 327 317
10 000
-
20 000
34
 501 687
20 000
-
50 000
15
 430 625
50 000
und mehr
2
 133 546
Insgesamt
1 104
2 957 755
  Kreisfreie Städte
Gemeinden
mit … bis unter …
Einwohner:innen
Kreisangehörige Gemeinden
Statistikamt Nord
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Statistischer Bericht L II 7 - j 24 SH

Die so berechneten Grundbeträge können von den
Steuermessbeträgen abweichen, die als Ergebnis der
Veranlagung für einen bestimmten Zeitraum festgesetzt
werden. So können in den kassenmäßigen Einzahlungen
der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuern neben den
laufenden Vorauszahlungen für das betreffende Jahr
auch periodenfremde Nach- und Erstattungszahlungen
für Vorjahre enthalten sein.
Realsteueraufbringungskraft
Das Istaufkommen der Realsteuern wird durch die
unterschiedlichen Hebesätze beeinflusst. Aus dem
Realsteueristaufkommen einer Gemeinde lässt sich
daher nicht ohne Weiteres eine Aussage über ihre
Steuerkraft ableiten.
Zur Ermittlung der Realsteueraufbringungskraft werden
daher die Grundbeträge der Grundsteuer A und B sowie
der Gewerbesteuer mit den jeweiligen gewogenen
landesdurchschnittlichen Hebesätzen multipliziert und
dann summiert. Die in dieser Form berechnete
Realsteueraufbringungskraft stellt ein fiktives
Istaufkommen dar. Sie gibt an, wie hoch das
Realsteueristaufkommen gewesen wäre, wenn die
einzelnen Gemeinden bei jeder Realsteuerart den
jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen
Hebesatz angewandt hätten.
Gemeindeanteile an Gemeinschaftsteuern
Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens
aus der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer und
12 Prozent des Aufkommens aus der Kapitalertragsteuer
auf bestimmte Kapitalerträge. Außerdem steht ihnen seit
1998 als Kompensation für den Wegfall der Gewerbe-
kapitalsteuer ein Anteil am Umsatzsteueraufkommen zu.
Dieser liegt derzeit bei knapp 2,0 Prozent. Zusätzlich
wird ein Festbetrag in Höhe von 2,4 Mrd. Euro an die
Gemeinden verteilt. Berechnungsgrundlage ist die
Jahresschlussrechnung.
Gewerbesteuerumlage
Vom Gewerbesteueraufkommen führen die Gemeinden
eine Umlage an Bund und Land ab. Seit 2020 beträgt die
Gewerbesteuerumlage 35,0 Prozent des Grundbetrages
der Gewerbesteuer. Berechnungsgrundlage ist die
Jahresschlussrechnung.
Steuereinnahmekraft
Während sich die Wirtschaftskraft einer Gemeinde in der
Realsteueraufbringungskraft widerspiegelt, wird die
gemeindliche Finanzkraft durch die Steuereinnahmekraft
zum Ausdruck gebracht.
Die Realsteueraufbringungskraft wird hierbei um das
Istaufkommen aus dem Gemeindeanteil an der
Einkommen- und Umsatzsteuer erhöht und um die
abzuführende Gewerbesteuerumlage reduziert.
Vergleichbarkeit
Beim Vergleich der Angaben nach Gemeindegrößen-
klassen verschiedener Jahre ist zu beachten, dass die
Zuordnung der einzelnen Städte und Gemeinden
entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahlen erfolgt
und sich daher die Zugehörigkeit zu den Gemeinde-
größenklassen ändern kann.
In diesem Bericht werden die Realsteueraufbringungs-
und Steuereinnahmekraft in der beschriebenen Art
ermittelt. Das Statistische Bundesamt berechnet die
Realsteuerkraft und gemeindliche Steuerkraft analog,
verwendet dabei allerdings nicht die gewogenen
durchschnittlichen Landeshebesätze des Berichtsjahres,
sondern fiktive Werte. Sie betragen 180 Prozent bei der
Grundsteuer A, 210 Prozent bei der Grundsteuer B und
250 Prozent bei der Gewerbesteuer. Diese fiktiven
Hebesätze sind seit 1970 konstant gehalten worden,
damit ein Vergleich der so gewonnenen
Steuerkraftzahlen über einen relativ langen Zeitraum
möglich ist.
Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden
ebenfalls Steuerkraftzahlen und Steuerkraftmesszahlen
ermittelt. Sie unterscheiden sich von den oben
aufgeführten Kennzahlen dadurch, dass nicht mit
gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesätzen wie
beim Realsteuervergleich gerechnet wird, sondern mit
durch das für Inneres zuständige Ministerium
festgelegten Nivellierungshebesätzen.
Weitere Unterschiede zum Kommunalen Finanz-
ausgleich beziehen sich auf die Bevölkerungszahlen und
die zeitliche Abgrenzung der berücksichtigten
Gemeinschaft- und Realsteuern. Seit 2021 basiert der
kommunale Finanzausgleich auf den fortgeschriebenen
bedarfsinduzierten Bevölkerungszahlen gemäß § 35 des
Finanzausgleichsgesetzes. Maßgeblich ist dabei der
Stand zum 31.12. des dem Finanzausgleichsjahr
vorvergangenen Jahres. In den Realsteuervergleich
gehen die Bevölkerungszahlen vom 30.06. des
Berichtsjahres ein. Im Finanzausgleich wird das
Aufkommen der Real- und Gemeinschaf