---
title: "Gemeinde Westerhorn beschließt institutionelle Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn in Elmshorn 2027; 311,22 €"
sdDatePublished: "2026-08-10T14:34:00Z"
source: "https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.sitzung-online.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc1131307.pdf"
topics:
  - name: "education"
    identifier: "medtop:05000000"
  - name: "social services"
    identifier: "medtop:20000820"
locations:
  - "Steinburg"
  - "Pinneberg"
  - "Bokel"
  - "Westerhorn"
---


Gemeinde Westerhorn beschließt institutionelle Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn in Elmshorn 2027; 311,22 €

Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher

Vorlage VO/2026/244
Gemeinde Westerhorn
1/1

Vorlage

Federführend:
FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend,
Senioren
Vorlage-Nr.:
Status:
Verfasser:
VO/2026/244
öffentlich
Henning Gülck
Antrag zur institutionellen Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn für das
Jahr 2027
Beratungsfolge:

Datum
Gremium
Zuständigkeit
31.08.2026
Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport Westerhorn
Vorberatung
03.09.2026
Finanzausschuss Westerhorn
Vorberatung
09.09.2026
Gemeindevertretung Westerhorn
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt, die „gemeinnützige Perspektive GmbH –
Familienbildungsstätte Elmshorn“ im Jahr 2027 mit einer institutionellen Förderung in Höhe
von 311,22 € zu unterstützen.

Sachverhalt:
Mit Antrag vom 28.04.2026 hat die „gemeinnützige Perspektive GmbH -
Familienbildungsstätte Elmshorn“ den Zuschussantrag 2027 für die institutionelle Förderung
der Einrichtung gestellt.

Insgesamt wird für den Amtsbereich Hörnerkirchen ein Zuschuss in Höhe von 1.059,63 €
beantragt. Auf die Gemeinde Westerhorn würde ein Anteil in Höhe von 311,22 € entfallen.

Die Kostenbeteiligung erfolgt entsprechend der jeweiligen Nutzer.

Begründung des Beschlussvorschlages:
Bereits seit vielen Jahren wird die Einrichtung finanziell unterstütz. Die Gemeinde sollte sich
nun entscheiden, ob der beantragte Zuschuss auch für 2027 in den Haushalt eingeplant
werden soll.

Finanzielle Auswirkungen:
Für das Haushaltsjahr 2027 werden unter dem Konto 15.361010.531830 Mittel in Höhe von
400 € eingeplant.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

Zuständigkeiten:
Es ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport Westerhorn // Vorberatung
Finanzausschuss Westerhorn // Vorberatung
Gemeindevertretung Westerhorn // Entscheidung

Anlage/n:
1 - Antrag Amt institutionelle Förderung 2027

Bgm
AV
St^d' Ba;
gemeinnützige PERSPEKTIVI
Familienbildungsstätte Elmshorn
Klaus-Groth-Promenade 4 25335 Ein
E^WblH
100
)m-
101
102
Ü April 2026
L'ingegangen am
©
ig-fbs@perspektive-jugendhilfe.de
rkursplanu
Internet: www.perspektive-jugendhilfe.de
400
401
300
301
302
30Q
Verwaltungsgemeinschaft
200
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen
Prat
Am Markt 1
Z.Hd. Herrn Gülck
25355 Barmstedt
Tel.: 04121 / 491 61 15
Fax: 04121 / 491 61 17
Ansprechpartnerin: Beatrix Grünwald
Leitung FBS
Elmshorn, den 28.04.2026
Antrag der Familienbildungsstätte Elmshorn zur institutionellen Förderung durch
das Amt Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2027
Sehr geehrter Herr Gülck,
heute erhalten Sie den Antrag zur institutionellen Förderung der Familienbildungsstätte für
das kommende Haushaltsjahr 2027 in Höhe von
1.059,63 €
Es ist davon auszugehen, dass die Stadt Elmshorn als Hauptförderer der
Familienbildungsstätte auch 2027 den überwiegenden Teil der Fördersumme
bezuschusst. Um die FBS dauerhaft zu sichern, sind wir auf Ihre Unterstützung
angewiesen. Daher haben wir die prozentuellen Beträge für alle Gemeindebezirke auf
Basis der Statistik 2025 errechnet und stellen auf dieser Grundlage die Anträge auf
institutionelle Förderung für das Haushaltsjahr 2027.
Wir bedanken uns im Voraus für die Förderung der Familienbildungsstätte auch im
kommenden Jahr.
Eine Übersicht der Nutzerzahlen sowie das Anschreiben der Stadt Elmshorn mit der
Aufteilung der Schlüsselzuweisung sind als Anlage beigefügt.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
g e m e i n n ü t z. j g e
Be
EKT3VE GmbH
^ip^ienbildungsstätte
Lornsenstr. 54a
25335 Elmshorn
Tel. 04121/49161-0
Fax. 04121/4916117
gemeinnützige PERSPEKTIVE GmbH • Geschäftsführer: Eckbert Jänisch • Klaus-Groth-Promenade 4 • 25335 Elmshorn
Sitz der Gesellschaft: Sommerland • Amtsgericht Pinneberg HRB 7169 PI • DE67 2215 0000 0001 1275 27 • NOLADE21ELH

Elmshorn
Der Oberbürgermeister
Amt für Soziales
Stadt Elmshorn | Dor Oberbürgermeister | Postfach 02 00|25382 Elmshorn
Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen
Am Markt 1
25355 Barmstedt
Rathaus Stadt Elmshorn
Der Oberbürgermeister
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon (0 41 21)231 -0
E-Mall lnfo@elmshorn.de
Wob www.elmshorn.de
Datum und Zeichen Ihrer Nachricht
Mein Zeichen
4-2026/001164
Sprechzeiten
Mo.-Fr. 08.30-12.00Uhr
Do. zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ansprechpartnor/In
Zimmer
Telefon
Fax
E-Mall
Frau Pell
Königstraße 17. 2. OG
(0 41 21)231 -282
(0 41 21)23 13 43
r pei1@elmshorn de
Datum 23.04.2026
Förderung der Familienbildungsstätte in Elmshorn
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Familienbildungsstätte ist eine beliebte Institution in Elmshorn, die sich insbeson­
dere um Kursangebote im Rahmen der frühkindlichen und familiären Bildung bemüht.
Mit Kursen wie Yoga für Schwangere, dem Prager Eltern-Kind-Programm oder dem
Frühkindlichen Entwicklungsförderungs-Programm deckt die Familienbildungsstätte
speziell in diesem Bereich auch den Großteil des Bedarfes in Elmshorn und dem Elms­
horner Umland ab.
Die Stadt Elmshorn trägt aktuell einen Zuwendungsanteil, der das Maß ihrer Nutzerin­
nen und Nutzer weit übersteigt. Um hier eine gerechte Verteilung zu erwirken, wurde
die Familienbildungsstätte aufgefordert, entsprechend Zuwendungsanträge bei den Um­
landkommunen für die Haushaltsplanberatung 2027 zu stellen.
Diejeweiligen Beträge wurden unter Berücksichtigung fließender Schlüsselzuweisun­
gen anhand der prozentualen Nutzeranteile des Jahres 2025 ermittelt.
Die Fördersumme ergibt für die Stadt Barmstedt eine Beteiligung von 2.363,79 Euro so­
wie für das Arht Hörnerkirchen von 1.059,63 Euro. Eine entsprechende Aufstellung ist
diesem Schreiben beigefügt.
Ich möchte Sie bitten, hinsichtlich eines längerfristig ausgelegten Übereinkommens der
beteiligten Kommunen auf Grundlage der kommunalen Haushaltsbeschlüsse zu bera­
ten und sich mit dem o. g. Betrag zu beteiligen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der o. g. Rufnummer gerne zur Verfügung.
Sparkasse
IBAN DE 12 2215 0000 0000 0001 16
BIC- NOLADE21ELH
Urnaalzsteuer-ID
DE1347V1002
OlSublgerldeiitiflkationsnummer
DE94STKOOOOOO34555
Weitere Bankverbindungen siehe m oimslwrndu
rii(ikii|)Qli<!yh»ii htiriibiiHj

Mit freundlichen Grüßen

Berechnung Anträge Gemeinden für 2027
Gcsarntteilnehmerzahl 2025: 3.686
institutionelle Förderung
Anteil In % FBS
lats-Antell Förderung FBS
tals. Anteil In % FBS
Erläuterungen
an:
2025 Institutionelle Förderung
gemäS Mitgliedszahlen
gemäß Teilnehmerzahlen
(Zahlen Immer aus Vorjahr)
Amt Land
3.000,00 £
4,05%
8.817,90 €
11,90%
Amt Rantzau
1.691.52«
2,28%
1.763.58 €
2,38%
Amt Hökl
1.252,98 £
1,69%
1.059.63 €
1,43%
Amt Horst-Herzhorn
5.351,196
7.22%
4.446.00 €
6,00%
Gemeinden Randgebiete
kena Fördergelder
4.208,88«
5,68%
Stadt Barmstedt
2.255.37 £
3.04%
2.363,79 €
3.19%
118 TN
Stadt Elmshorn
60.548,94 £
81,71%
31.106.43 €
41,98%
1.547 TN
Tellnehmer'lnnen ohne Eintrag (z.B. bei
Veranstaltungen ohne Anmeldung)
18.310,11«
24.71%
911 TN
(Oberwiegend aus Elmshorn)
sonstige Orte
kene Fördergelder
2.022,93 €
2.73%
100 TN
Gesamt:
74.100,00«
100,00%
74.100,00«
100,00%
'
.
•
t3,24€
Defizit: 19.269,54 €
Gemeinden Amt Hörnerkirchen
Betrag pro Gemeinde
% pro Gemeinde
Betrag pro Gemeinde
% pro Gemeinde
TN pro Gemdelne
Bokol
229,71 €
0,31%
251,94«
0.34%
13
897,97 €
1,21%
496,47 6
0,67%
25
Westerhorn
125.30«
0.17%
311,22«
0.42%
15
Gesamt
1.252,98«
1,69%
1.059,63«
1,43%
53