Baden-Württemberg Verkehrsministerium erteilt befristete Lkw-Ausnahmegenehmigung in Baden-Württemberg; Lieferketten aufrecht erhalten
Baden-Württemberg erleichtert Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Baden-Württemberg erleichtert Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers
Das anhaltende Niedrigwasser auf den Bundeswasserstraßen beeinträchtigt zunehmend die Binnenschifffahrt und damit wichtige Lieferketten. Baden-Württemberg reagiert darauf und schafft zusätzliche Transportmöglichkeiten auf der Straße.
Wie Verkehrsministerin Nicole Razavi MdL am Montag bekanntgab, erteilt das Land eine befristete Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot für Lkw.
Die Ausnahme gilt für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers dienen. Sie ermöglicht es, Güter, die aufgrund der niedrigen Pegelstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt auf dem Wasserweg transportiert werden können, bei Bedarf auch samstags sowie an Sonn- und Feiertagen auf der Straße zu befördern. Erfasst sind davon auch die damit verbundenen erforderlichen Leerfahrten.
Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft sicherstellen
Verkehrsministerin Nicole Razavi MdL: „Das anhaltende Niedrigwasser stellt die Binnenschifffahrt und damit auch viele Unternehmen in Baden-Württemberg vor erhebliche Herausforderungen. Wo Transporte auf dem Wasserweg nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind, müssen andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können. Mit der Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot schaffen wir hierfür die notwendigen Spielräume. Damit tragen wir dazu bei, Lieferketten aufrechtzuerhalten und die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft in Baden-Württemberg sicherzustellen.“
Mit der Ausnahmeregelung folgt Baden-Württemberg der Initiative des Bundes. Auch andere Bundesländer haben aufgrund der aktuellen Niedrigwassersituation bereits entsprechende Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erlassen. Die Ausnahmegenehmigung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist zunächst, wie vom Bundesverkehrsministerium erbeten, bis Ende August befristet.
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