Mitarbeiterin im Versorgungswerk, Beiträge enden 01.05.2026, kein DRV-Rentenanspruch, Beschäftigung bis 2027, Deutschland; RV-Verzichtserklärung fehlt

SV-rechtliche Beurteilung Beschäftigung keine Rente aus Versorgungswerk und DRV Expertenforum | AOK – Die Gesundheitskasse

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01 SV-rechtliche Beurteilung Beschäftigung keine Rente aus Versorgungswerk und DRV Von: MarianaMz am 11.08.2026 Hallo zusammen, das Versorgungswerk einer Mitarbeiterin hat mitgeteilt, dass ab 01.05.2026 keine Beiträge mehr überwiesen werden sollen und zudem, dass die Rente aus dem Versorgungswerk noch nicht in Anspruch genommen wird (also hinausgeschoben). Ein Rentenanspruch durch die DRV besteht nicht. Die Beschäftigung der Mitarbeiterin wird noch bis 2027 fortgeführt. Bis zum 30.04.2026 wurde die Mitarbeiterin mit 0-0-1-0 geschlüsselt. Ab 01.05.2026 habe ich den Schlüssel 0-1-1-0 gewählt. Im Monat Juli 2026 erreicht die Mitarbeiterin die Regelaltersgrenze. Entsprechend würde ich dann ab 01.08.2026 mit 0-1-2-0 schlüsseln. Eine Erklärung zum Verzicht auf die RV-Freiheit wurde bisher nicht vorgelegt. Könnte mir bitte jemand mitteilen, ob meine Einschätzung so korrekt ist? Vielen lieben Dank! Antworten

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das Versorgungswerk einer Mitarbeiterin hat mitgeteilt, dass ab 01.05.2026 keine Beiträge mehr überwiesen werden sollen und zudem, dass die Rente aus dem Versorgungswerk noch nicht in Anspruch genommen wird (also hinausgeschoben). Ein Rentenanspruch durch die DRV besteht nicht. Die Beschäftigung der Mitarbeiterin wird noch bis 2027 fortgeführt.

Bis zum 30.04.2026 wurde die Mitarbeiterin mit 0-0-1-0 geschlüsselt. Ab 01.05.2026 habe ich den Schlüssel 0-1-1-0 gewählt. Im Monat Juli 2026 erreicht die Mitarbeiterin die Regelaltersgrenze. Entsprechend würde ich dann ab 01.08.2026 mit 0-1-2-0 schlüsseln. Eine Erklärung zum Verzicht auf die RV-Freiheit wurde bisher nicht vorgelegt.

Könnte mir bitte jemand mitteilen, ob meine Einschätzung so korrekt ist?