Stadt und Landkreis Osnabrück erlassen Allgemeinverfügungen zur Einschränkung von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern und Grundwasser; Schutz vor ökologischen Schäden durch Trockenperiode
Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer und Grundwasser zur Beregnung und Bewässerung
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Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer und Grundwasser zur Beregnung und Bewässerung
(Stadt und Landkreis Osnabrück – Untere Wasserbehörden)
Die Stadt und der Landkreis Osnabrück geben bekannt, dass zum Schutz unserer Gewässer, des Grundwassers und zur Sicherung der Wasserressourcen Allgemeinverfügungen zur Einschränkung von Entnahmen aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung zur Bewässerung und Beregnung sowie von Entnahmen aus dem Grundwasser zur Beregnung erlassen wurden. Diese Maßnahmen sind aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der derzeitigen Hochsommerwetterlage dringend erforderlich, um negative ökologische und hydrologische Folgen zu verhindern.
Das anhaltend trockene Wetter hat zu deutlich gesunkenen Wasserständen in Flüssen, Seen und im Grundwasser geführt. Diese Situation kann nicht nur die Lebensräume zahlreicher Tier- und Pflanzenarten gefährden, sondern auch die Trinkwasserversorgung und die landwirtschaftliche Wassernutzung beeinträchtigen.
Die Wasserentnahmen zur Bewässerung und Beregnung aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung auf dem Gebiet der Stadt und des Landkreises Osnabrück sind bis einschließlich 30.09.2026 untersagt. Die Untersagung gilt auch für Wasserentnahmen, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Weitergehende oder speziellere Beschränkungen in wasserrechtlichen Erlaubnissen bleiben unberührt.
Die Beregnung öffentlicher und privater Grünflächen, Sportanlagen (wie Rasen-, Tennis- oder Golfplätze) sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen sind täglich zwischen 12 und 18 Uhr bis einschließlich 30.09.2026 untersagt. Auch hier gilt die Untersagung auch gegenüber Inhabern von Erlaubnissen für Wasserentnahmen aus Brunnen zu Beregnungszwecken.
Die oben gennannten Maßnahmen wurden mittels Allgemeinverfügung umgesetzt. Diese sind hier einsehbar:
oder unter den folgenden Links abrufbar:
Mit dieser Regelung möchten Stadt und Landkreis Osnabrück einen nachhaltigen Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser sicherstellen und zugleich einen Beitrag zum Schutz der ökologischen Balance unserer heimischen Gewässer leisten.
Stadt und Landkreis Osnabrück appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam und verantwortungsbewusst mit Wasser umzugehen und bedankt sich für das Verständnis und die Unterstützung in dieser herausfordernden Situation.
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Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Essen, Neubekanntmachung 2015, incl. 51. Änderung