Verbraucherzentrale NRW schickt Energieberater zu Ihnen nach Nettetal; 40€ Erstattung nach Belegen
Energieberatung bei Ihnen zu Hause | Beteiligung NRW Stadt Nettetal
Status Ankündigung Termin 01.10.2026 bis 15.12.2026 Buchungsstatus 50 freie Plätze
Energieberatung bei Ihnen zu Hause
In Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW kommt ein Energieberater oder eine Energieberaterin zu Ihnen nach Hause, um vor Ort Gebäudehülle und Haustechnik genau unter die Lupe zu nehmen. Im daraufhin angefertigten Protokoll erhalten Sie passgenaue Empfehlungen für Ihre Sanierung oder den Heizungswechsel.
Die Beratung ist gefördert von der Stadt Nettetal. Sie entrichten die Kosten von 40 € bei dem Energieberatungstermin und bekommen den Betrag nach Einreichung der Belege von der Stadt Nettetal erstattet.
Anmeldezeitraum: 14.09. - 12.10.2026 Beratungszeitraum: 01.10. – 15.12.2026
Nach der Anmeldung wird sich die Verbraucherzentrale mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termn vereinbaren.
Sie können zwischen folgenden Checks wählen:
Der Berater untersucht die Energieeinsparpotenziale im Haushalt sowie am Gebäude.
Dazu überprüft er, soweit möglich, die Abrechnung des Strom- und Wärmeverbrauchs, er bewertet die Elektrogeräte-Ausstattung sowie die Haustechnik und die Gebäudehülle.
Er prüft Möglichkeiten des Einsatzes erneuerbarer Energien und gibt der Ratsuchenden Empfehlungen zur Verringerung des Strom- und Wärmeverbrauchs durch investive
Maßnahmen sowie durch sparsames Nutzerverhalten.
Er führt ein ausführliches Beratungsgespräch von ca. 2 Stunden.
Nach der Beratung erstellt der Berater einen Kurzbericht, in dem die Beratungsergebnisse in standardisierter Form dokumentiert werden.
Die beratende Person überprüft die Wärmeerzeuger-Anlage unter der angegebenen Objektadresse.
Mittels eines Beratungsgespräches werden in Frage kommende Heiztechniken ermittelt und empfohlen.
Sie führt ein ausführliches Beratungsgespräch von ca. 2 Stunden zum Heizungstausch.
Nach der Beratung erstellt die beratende Person einen Beratungsbericht. Dieser Beratungsbericht ist kein Gutachten!
Der Beratungsbericht dokumentiert das Beratungsgespräch und gibt weitere Empfehlungen mit fachlicher Begründung.
Beraten werden ausschließlich private Objekte, die sich im Eigentum der antragstellenden Person befinden. Wohnungseigentümergemeinschaften als Sonderfall können nur mit Einverständnis aller Mitglieder der WEG beraten werden, allerdings nur exemplarisch die Wohneinheit der
des Antragsteller:in bzw. die Aspekte des Objektes, die nur die antragstellende Person nutzt. Anwesend sein bei der Beratung dürfen lediglich die Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Wohneinheit.
Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 14.09.2026 bis zum 12.10.2026 online gebucht werden.