Fraktion SPD & FW Halle (Saale) beantragt Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in Halle (Saale); bis 2030 Wohnungslosigkeit überwinden
Beschlussvorlage
Antrag
Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Entscheidung
Betreff: Antrag der Fraktion SPD & FW Halle (Saale) zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe und Stärkung des Ehrenamts in der Wärmestube
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Evangelischen Stadtmission Halle e. V. und weiteren Trägern der Wohnungslosenhilfe zu prüfen,
a. wie die Ziele des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit vom 24.04.2024, um Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden, in der Stadt Halle (Saale) unter Einbeziehung des „Bündnis Wohnungslosigkeit überwinden“ konzeptionell umgesetzt werden sollen, b. inwieweit die Öffnungszeiten der städtischen Notunterbringung, der Wärmestube und weiterer Anlaufstellen bedarfsgerechter aufeinander abgestimmt und bestehende Versorgungslücken insbesondere an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen sowie während besonderer Hitze- und Kälteperioden geschlossen werden können, c. wie auch Menschen, die bestehende Einrichtungen im Einzelfall nicht nutzen können, ein niedrigschwelliges und menschenwürdiges Hilfe- oder Unterbringungsangebot sowie aufsuchende und begleitende Hilfe gewährleistet werden kann, d. wie die Unterstützungsbedarfe der Menschen, die im Haus der Wohnhilfe oder an anderen Orten übernachten, zielgerichteter analysiert und erfasst werden können sowie den Menschen ein schneller niedrigschwelliger Zugang zu passenden Hilfs- und Wohnangeboten ermöglicht werden kann, e. wie Angebote, Öffnungszeiten und Zugangsvoraussetzungen strukturiert, zusammenfassend erfasst, regelmäßig gepflegt und einheitlich kommuniziert sowie regelmäßige trägerübergreifende Auswertungen, Fallberatungen und Koordinierungen innerhalb bestehender Strukturen organisiert werden können, f. wie die Sozialberatung und der Tagesaufenthalt „Wärmestube“ als eine Erstanlaufstelle langfristig, bedarfsgerecht und verlässlich finanziert werden können, g. wie die in der Wärmestube und vergleichbaren Einrichtungen tätigen Ehrenamtlichen durch bestehende Instrumente der städtischen Engagementförderung stärker unterstützt werden können und ob insbesondere Fahrtkosten, Arbeitskleidung oder vergleichbare TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02953 Datum: 04.08.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: Verfasser: Odrian Eigendorf, Eric Plandatum:
einsatzbezogene Aufwendungen erstattet werden können, h. welche Maßnahmen ohne zusätzliche Haushaltsmittel, durch die Nutzung bestehender Strukturen, Umschichtungen, Kooperationen oder Drittmittel umgesetzt werden können und welche zusätzlichen Kosten mit weitergehenden Maßnahmen verbunden wären.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Halle der unter Beschlusspunkt 1 genannten Maßnahmen zur Prüfung sind unter Zuhilfenahme von möglichen Fördermitteln, Drittmitteln und Kooperationsmöglichkeiten darzustellen.
Das Prüfergebnis ist dem Stadtrat bis zu seiner Sitzung am 31.03.2027 vorzulegen.
gez. Eric Odrian Eigendorf
gez. Dr. Silke Burkert Vorsitzender Stellvertretende Vorsitzende Fraktion SPD & FW Halle (Saale) Fraktion SPD & FW Halle (Saale)
Begründung:
Die Sozialberatung und der Tagesaufenthalt „Wärmestube“ der Evangelischen Stadtmission Halle e.V. leistet als Erstanlaufstelle einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung wohnungs- und obdachloser Menschen in Halle (Saale). Zugleich bestehen konkrete konzeptionelle Weiterentwicklungsbedarfe. Dazu gehören insbesondere eine verlässlichere Abstimmung der Kälte- und Hitzehilfen, besser koordinierte Öffnungszeiten der unterschiedlichen Einrichtungen, die Schließung möglicher Versorgungslücken sowie eine transparentere Kommunikation der vorhandenen Angebote. Eine sichere und menschenwürdige Aufenthaltsmöglichkeit sollte grundsätzlich auch dann erreichbar sein, wenn die städtische Notunterbringung geschlossen ist. Dabei müssen auch Menschen berücksichtigt werden, die bestehende Angebote im Einzelfall nicht nutzen können. Regelmäßige gemeinsame Auswertungen, Analysen und Handlungsableitungen, trägerübergreifende Fallberatungen und eine klare Koordination können dazu beitragen, vorhandene Ressourcen zielgerichteter einzusetzen und besonders komplexe Notlagen besser zu bearbeiten. Es wird zudem deutlich, dass die Arbeit der Wärmestube in erheblichem Umfang von ehrenamtlichem Engagement getragen wird. Ein Teil der Engagierten verfügt selbst nur über geringe finanzielle Mittel. Dennoch können entstehende Aufwendungen, etwa für Fahrtkosten oder Arbeitskleidung, bislang nicht in jedem Fall erstattet werden. Dadurch darf ehrenamtliches Engagement nicht zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung werden. Mit der Richtlinie zur Förderung und Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements, dem Engagement-Beirat, der Freiwilligen-Agentur und der Ehrenamtskarte bestehen in Halle bereits verschiedene Instrumente zur Unterstützung und Anerkennung freiwilligen Engagements. Zu prüfen ist daher zunächst, wie diese Angebote für die Ehrenamtlichen in der Wärmestube besser genutzt und gegebenenfalls zielgerichtet ergänzt werden können. Neben einer unmittelbaren Aufwandsentschädigung kommen hierfür auch Kooperationen, Mobilitätsangebote und externe Finanzierungsquellen in Betracht. Auch die längerfristige Finanzierung der Sozialberatung und der Wärmestube als Erstanlaufstelle bedarf einer belastbaren Betrachtung. Eine verlässliche Förderung schafft Planungssicherheit für den Träger und trägt dazu bei, ein kontinuierliches Hilfeangebot zu gewährleisten. Gleichzeitig befindet sich die Stadt Halle (Saale) in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist zu weiteren wirksamen Konsolidierungsschritten verpflichtet. Der Antrag sieht daher keine unmittelbare Ausweitung freiwilliger kommunaler Leistungen vor, sondern verlangt eine transparente Prüfung der Bedarfe, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten. Vorrangig sollen bestehende Strukturen besser genutzt, Doppelstrukturen vermieden und Fördermittel, Kooperationen sowie weitere Drittmittel erschlossen werden. Auf dieser Grundlage kann der Stadtrat anschließend entscheiden, welche organisatorischen und finanziellen Maßnahmen geeignet, wirksam und für die Stadt dauerhaft tragfähig sind.