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title: "Fraktion SPD \u0026 FW Halle (Saale) beantragt Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in Halle (Saale); bis 2030 Wohnungslosigkeit überwinden"
sdDatePublished: "2026-08-11T16:24:00Z"
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  - "Halle (Saale)"
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Fraktion SPD & FW Halle (Saale) beantragt Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in Halle (Saale); bis 2030 Wohnungslosigkeit überwinden

Beschlussvorlage

Antrag

Beratungsfolge
Termin
Status
Stadtrat
26.08.2026
öffentlich
Entscheidung

Betreff:
Antrag der Fraktion SPD & FW Halle (Saale) zur Weiterentwicklung der
Wohnungslosenhilfe und Stärkung des Ehrenamts in der Wärmestube

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Evangelischen Stadtmission
Halle e. V. und weiteren Trägern der Wohnungslosenhilfe zu prüfen,

a. wie die Ziele des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit vom 24.04.2024, um
Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden, in der Stadt Halle (Saale) unter
Einbeziehung des „Bündnis Wohnungslosigkeit überwinden“ konzeptionell umgesetzt
werden sollen,
b. inwieweit die Öffnungszeiten der städtischen Notunterbringung, der Wärmestube und
weiterer Anlaufstellen bedarfsgerechter aufeinander abgestimmt und bestehende
Versorgungslücken insbesondere an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen sowie
während besonderer Hitze- und Kälteperioden geschlossen werden können,
c. wie auch Menschen, die bestehende Einrichtungen im Einzelfall nicht nutzen können, ein
niedrigschwelliges und menschenwürdiges Hilfe- oder Unterbringungsangebot sowie
aufsuchende und begleitende Hilfe gewährleistet werden kann,
d. wie die Unterstützungsbedarfe der Menschen, die im Haus der Wohnhilfe oder an
anderen Orten übernachten, zielgerichteter analysiert und erfasst werden können sowie
den Menschen ein schneller niedrigschwelliger Zugang zu passenden Hilfs- und
Wohnangeboten ermöglicht werden kann,
e. wie
Angebote,
Öffnungszeiten
und
Zugangsvoraussetzungen
strukturiert,
zusammenfassend erfasst, regelmäßig gepflegt und einheitlich kommuniziert sowie
regelmäßige trägerübergreifende Auswertungen, Fallberatungen und Koordinierungen
innerhalb bestehender Strukturen organisiert werden können,
f. wie die Sozialberatung und der Tagesaufenthalt „Wärmestube“ als eine Erstanlaufstelle
langfristig, bedarfsgerecht und verlässlich finanziert werden können,
g. wie die in der Wärmestube und vergleichbaren Einrichtungen tätigen Ehrenamtlichen
durch bestehende Instrumente der städtischen Engagementförderung stärker unterstützt
werden können und ob insbesondere Fahrtkosten, Arbeitskleidung oder vergleichbare
TOP:
Vorlagen-Nummer:
VIII/2026/02953
Datum:
04.08.2026
Bezug-Nummer.
PSP-Element/ Sachkonto:
Verfasser:
Odrian Eigendorf,
Eric
Plandatum:

einsatzbezogene Aufwendungen erstattet werden können,
h. welche Maßnahmen ohne zusätzliche Haushaltsmittel, durch die Nutzung bestehender
Strukturen, Umschichtungen, Kooperationen oder Drittmittel umgesetzt werden können
und welche zusätzlichen Kosten mit weitergehenden Maßnahmen verbunden wären.

2. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Halle der unter Beschlusspunkt 1 genannten
Maßnahmen zur Prüfung sind unter Zuhilfenahme von möglichen Fördermitteln,
Drittmitteln und Kooperationsmöglichkeiten darzustellen.

3. Das Prüfergebnis ist dem Stadtrat bis zu seiner Sitzung am 31.03.2027 vorzulegen.

gez. Eric Odrian Eigendorf

gez. Dr. Silke Burkert
Vorsitzender
Stellvertretende Vorsitzende
Fraktion SPD & FW Halle (Saale)
Fraktion SPD & FW Halle (Saale)

Begründung:

Die Sozialberatung und der Tagesaufenthalt „Wärmestube“ der Evangelischen Stadtmission
Halle e.V. leistet als Erstanlaufstelle einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung wohnungs-
und obdachloser Menschen in Halle (Saale). Zugleich bestehen konkrete konzeptionelle
Weiterentwicklungsbedarfe. Dazu gehören insbesondere eine verlässlichere Abstimmung
der Kälte- und Hitzehilfen, besser koordinierte Öffnungszeiten der unterschiedlichen
Einrichtungen, die Schließung möglicher Versorgungslücken sowie eine transparentere
Kommunikation der vorhandenen Angebote.
Eine sichere und menschenwürdige Aufenthaltsmöglichkeit sollte grundsätzlich auch dann
erreichbar sein, wenn die städtische Notunterbringung geschlossen ist. Dabei müssen auch
Menschen berücksichtigt werden, die bestehende Angebote im Einzelfall nicht nutzen
können. Regelmäßige gemeinsame Auswertungen, Analysen und Handlungsableitungen,
trägerübergreifende Fallberatungen und eine klare Koordination können dazu beitragen,
vorhandene Ressourcen zielgerichteter einzusetzen und besonders komplexe Notlagen
besser zu bearbeiten.
Es wird zudem deutlich, dass die Arbeit der Wärmestube in erheblichem Umfang von
ehrenamtlichem Engagement getragen wird. Ein Teil der Engagierten verfügt selbst nur über
geringe finanzielle Mittel. Dennoch können entstehende Aufwendungen, etwa für
Fahrtkosten oder Arbeitskleidung, bislang nicht in jedem Fall erstattet werden. Dadurch darf
ehrenamtliches Engagement nicht zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung werden.
Mit der Richtlinie zur Förderung und Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements, dem
Engagement-Beirat, der Freiwilligen-Agentur und der Ehrenamtskarte bestehen in Halle
bereits verschiedene Instrumente zur Unterstützung und Anerkennung freiwilligen
Engagements. Zu prüfen ist daher zunächst, wie diese Angebote für die Ehrenamtlichen in
der Wärmestube besser genutzt und gegebenenfalls zielgerichtet ergänzt werden können.
Neben einer unmittelbaren Aufwandsentschädigung kommen hierfür auch Kooperationen,
Mobilitätsangebote und externe Finanzierungsquellen in Betracht.
Auch die längerfristige Finanzierung der Sozialberatung und der Wärmestube als
Erstanlaufstelle bedarf einer belastbaren Betrachtung. Eine verlässliche Förderung schafft
Planungssicherheit für den Träger und trägt dazu bei, ein kontinuierliches Hilfeangebot zu
gewährleisten. Gleichzeitig befindet sich die Stadt Halle (Saale) in einer äußerst
angespannten Haushaltslage und ist zu weiteren wirksamen Konsolidierungsschritten
verpflichtet. Der Antrag sieht daher keine unmittelbare Ausweitung freiwilliger kommunaler
Leistungen vor, sondern verlangt eine transparente Prüfung der Bedarfe, Kosten und
Finanzierungsmöglichkeiten.
Vorrangig sollen bestehende Strukturen besser genutzt, Doppelstrukturen vermieden und
Fördermittel, Kooperationen sowie weitere Drittmittel erschlossen werden. Auf dieser
Grundlage kann der Stadtrat anschließend entscheiden, welche organisatorischen und
finanziellen Maßnahmen geeignet, wirksam und für die Stadt dauerhaft tragfähig sind.