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title: "CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) beantragt Aufhebung der Beschaffungsobergrenze von 150 Euro für kommunale Schulen in Halle (Saale); Beschaffungslimit entfällt, Bürokratieabbau erwartet."
sdDatePublished: "2026-08-11T16:24:00Z"
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  - name: "education policy"
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  - name: "school"
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  - name: "public finance"
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locations:
  - "Schleswig-Holstein"
  - "Lower Saxony"
  - "Halle (Saale)"
  - "Hessen"
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CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) beantragt Aufhebung der Beschaffungsobergrenze von 150 Euro für kommunale Schulen in Halle (Saale); Beschaffungslimit entfällt, Bürokratieabbau erwartet.

Beschlussvorlage

Antrag

Beratungsfolge
Termin
Status
Stadtrat
26.08.2026
öffentlich
Entscheidung

Betreff:
Antrag der CDU-Stadtratsfraktion für mehr Eigenverantwortung für
kommunale Schulen durch Flexibilisierung der Beschaffungsgrenzen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die derzeit geltende Beschaffungsobergrenze für
eigenständige Beschaffungen der kommunalen Schulen in Höhe von 150 Euro aufzuheben
und dem Stadtrat ein Konzept für eine eigenverantwortlichere Budgetbewirtschaftung der
Schulen vorzulegen.

Das Konzept soll insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:

1.
größere Entscheidungsspielräume der Schulen bei der eigenverantwortlichen
Beschaffung von Lehr-, Lern- und Arbeitsmitteln sowie sonstigen Sachmitteln,
2.
den Abbau bürokratischer Genehmigungs- und Beschaffungsprozesse,
3.
eine bedarfsgerechte Budgetausstattung der Schulen.

gez. Christoph Bernstiel
Fraktionsvorsitzender
CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale)
TOP:
Vorlagen-Nummer:
VIII/2026/02973
Datum:
06.08.2026
Bezug-Nummer.
PSP-Element/ Sachkonto:
Verfasser:
Schmidt, Claudia
Plandatum:

Begründung:

Schulen kennen ihren Bedarf am besten. Schulleitungen und Lehrkräfte entscheiden täglich
über die notwendigen Lehr-, Lern- und Arbeitsmittel sowie die Ausstattung ihrer
Einrichtungen. Die derzeitige Beschaffungsobergrenze von 150 Euro führt regelmäßig zu
unnötigen Verwaltungsabläufen, längeren Bearbeitungszeiten und zusätzlicher Bürokratie,
obwohl die erforderliche Fachkompetenz unmittelbar in den Schulen vorhanden ist.
Eine größere Eigenverantwortung stärkt die Handlungsfähigkeit der Schulen und ermöglicht
schnellere sowie bedarfsgerechtere Entscheidungen vor Ort. Gleichzeitig können
Verwaltungsaufwand und Bearbeitungszeiten innerhalb der Stadtverwaltung reduziert und
personelle Ressourcen eingespart werden. Das kann auch einen Beitrag zur notwendigen
Haushaltskonsolidierung leisten.
Eine stärkere Eigenverantwortung der Schulen hat sich bereits in anderen Bundesländern
bewährt. So verfügen Schulen in Hessen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen über
erweiterte Entscheidungsspielräume bei der eigenverantwortlichen Bewirtschaftung ihrer
Budgets. Die dortigen Erfahrungen zeigen, dass mehr Vertrauen in die Kompetenz der
Schulleitungen Verwaltungsabläufe vereinfacht, Bürokratie abbaut und bedarfsgerechte
Entscheidungen vor Ort ermöglicht. Ein vergleichbarer Ansatz bietet auch für die
kommunalen Schulen in Halle (Saale) die Chance, Beschaffungsprozesse effizienter und
auch praxisnäher zu gestalten.