Fraktion Volt/MitBürger, Anfrage zu Kosten zusätzlicher Veranstaltungen auf dem Marktplatz in Halle (Saale); Investition, zunächst keine Kostendeckung erwartet
Beschlussvorlage
Anfrage
Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Kenntnisnahme
Betreff: Anfrage der Fraktion Volt / MitBürger zu den Kosten zusätzlicher Veranstaltungen auf dem Marktplatz
Seit seinem Amtsantritt Anfang 2025 hat Oberbürgermeister Alexander Vogt die weitere Belebung des halleschen Marktplatzes zu einer seiner Prioritäten erklärt. Eine sichtbare Auswirkung dessen ist die Einführung eines zweimal jährlich stattfindenden Weinfestes, das zuletzt im Juni stattfand und im Oktober, parallel zum Töpfermarkt, in die dritte Auflage gehen soll.
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung vom 10. Juni 2026 kündigte der Oberbürgermeister einerseits eine weitere Veranstaltung für das erste Septemberwochenende dieses Jahres an. Andererseits bekundete er seine Absicht, jedes Jahr eine zusätzliche Veranstaltung auf dem Marktplatz in den städtischen Veranstaltungskalender aufzunehmen.
Auf Nachfrage in derselben Sitzung erklärte der Oberbürgermeister, dass eine Kostendeckung der einzelnen Veranstaltungen mindestens anfänglich nicht zu erwarten sei. Vielmehr handele es sich um eine „Investition”. Nichtsdestotrotz hätten alle Feste, unabhängig von ihren direkten Kosten, einen finanziellen Mehrwert für die Stadt Halle (Saale).
Mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung ergeben sich aus diesen Aussagen Unstimmigkeiten. So sind Ausgaben für städtische Veranstaltungen eindeutig den freiwilligen Leistungen zuzuordnen. Dem steht die Regelung aus Ziffer 2.2.1.7 des Haushaltskonsolidierungserlasses des Landes entgegen. Dort heißt es „Während des Konsolidierungszeitraums dürfen sich die Kommunen nicht zur Übernahme neuer freiwilliger TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02976 Datum: 05.08.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: Verfasser: Plandatum:
1 Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (30.09.2024): Hinweise zur Aufstellung und zum Inhalt eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes sowie zum Umgang mit der vorläufigen Haushaltsführung, S. 11, verfügbar unter: https://mi.sachsen-anhalt.de/service/downloadservice/kommunalrecht/kommunales- haushaltsrecht/runderlasse-und-rundverfuegungen-ab-2021 Leistungen verpflichten.“1 Andererseits wurden mit Erlass der vom Landesverwaltungsamt angeordneten Haushaltssperre rund 19.000 Euro an Ausgaben für Veranstaltungen im Produkt 1.11101 Steuerung der Kommune gesperrt. Das verfügbare Budget sank mithin um rund 17 Prozent auf rund 92.000 Euro.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Welche Aufwendungen sind jeweils für die Weinfeste im Oktober 2025 und Juni 2026 entstanden und mit welchen Aufwendungen plant die Stadtverwaltung für das Weinfest im Oktober 2026? Bitte nach Aufwendungen zulasten des städtischen Haushalts und solchen zulasten der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH differenzieren. 2. Welche Erträge konnten jeweils für die unter 1. genannten Feste verzeichnet werden? Bitte nach Erträgen zugunsten des städtischen Haushalts und solchen zugunsten der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH differenzieren und Herkunft der Erträge erläutern. 3. Werden städtische Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit diesen und ähnlichen Veranstaltungen auf dem Marktplatz einzig und allein unter der Leistung 1.11101.02 verbucht? Wenn nein, wo noch? 4. Mit welchen Aufwendungen und Erträgen plant die Stadtverwaltung für die Veranstaltung am ersten Septemberwochenende? Bitte die Herkunft der Erträge erläutern. 5. Mit welchen schätzungsweisen Aufwendungen und Erträgen plant die Stadtverwaltung jährlich für die Umsetzung je einer zusätzlichen Veranstaltung pro Jahr auf dem Marktplatz? Bitte die Herkunft der Erträge erläutern. 6. Welcher manifeste, konkrete Mehrwert für den städtischen Haushalt ergibt sich aus diesen Veranstaltungen jeweils? Wenn nötig, bitte nach Veranstaltung differenzieren. 7. Wie ist das Eingehen dieser neuen freiwilligen Leistungen in Hinblick auf die Regelung aus Ziffer 2.2.1.7 des Haushaltskonsolidierungserlasses zu rechtfertigen? 8. Wie haben sich die tatsächlichen Aufwendungen (IST) für die Leistung 1.11101.02 in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln. 9. Welche ursprünglich geplanten Leistungen können durch die mit der Haushaltssperre getroffenen Einschränkungen der Leistung 1.11101.02 nicht umgesetzt werden? Bitte auflisten und wo nötig erläutern. 10. In welche Leistungen gliedert sich das Produkt 1.11101? In welche Sachkonten gliedern sich diese jeweils? Bitte einschließlich der jeweiligen Ansätze 2026 auflisten und notwendigenfalls Übersicht als Anlage beifügen.
gez. Ferdinand Raabe Fraktionsvorsitzender