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title: "Fraktion Volt/MitBürger, Anfrage zu Kosten zusätzlicher Veranstaltungen auf dem Marktplatz in Halle (Saale); Investition, zunächst keine Kostendeckung erwartet"
sdDatePublished: "2026-08-11T16:24:00Z"
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  - name: "local government policy"
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  - name: "public finance"
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  - "Sachsen-Anhalt"
  - "Halle (Saale)"
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Fraktion Volt/MitBürger, Anfrage zu Kosten zusätzlicher Veranstaltungen auf dem Marktplatz in Halle (Saale); Investition, zunächst keine Kostendeckung erwartet

Beschlussvorlage

Anfrage

Beratungsfolge
Termin
Status
Stadtrat
26.08.2026
öffentlich
Kenntnisnahme

Betreff:
Anfrage der Fraktion Volt / MitBürger zu den Kosten zusätzlicher
Veranstaltungen auf dem Marktplatz

Seit seinem Amtsantritt Anfang 2025 hat Oberbürgermeister Alexander Vogt die weitere
Belebung des halleschen Marktplatzes zu einer seiner Prioritäten erklärt. Eine sichtbare
Auswirkung dessen ist die Einführung eines zweimal jährlich stattfindenden Weinfestes, das
zuletzt im Juni stattfand und im Oktober, parallel zum Töpfermarkt, in die dritte Auflage
gehen soll.

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung vom 10.
Juni 2026 kündigte der Oberbürgermeister einerseits eine weitere Veranstaltung für das
erste Septemberwochenende dieses Jahres an. Andererseits bekundete er seine Absicht,
jedes Jahr eine zusätzliche Veranstaltung auf dem Marktplatz in den städtischen
Veranstaltungskalender aufzunehmen.

Auf Nachfrage in derselben Sitzung erklärte der Oberbürgermeister, dass eine
Kostendeckung der einzelnen Veranstaltungen mindestens anfänglich nicht zu erwarten sei.
Vielmehr handele es sich um eine „Investition”. Nichtsdestotrotz hätten alle Feste,
unabhängig von ihren direkten Kosten, einen finanziellen Mehrwert für die Stadt Halle
(Saale).

Mit
Blick
auf
die
Haushaltskonsolidierung
ergeben
sich
aus
diesen
Aussagen
Unstimmigkeiten. So sind Ausgaben für städtische Veranstaltungen eindeutig den freiwilligen
Leistungen
zuzuordnen.
Dem
steht
die
Regelung
aus
Ziffer
2.2.1.7
des
Haushaltskonsolidierungserlasses des Landes entgegen. Dort heißt es „Während des
Konsolidierungszeitraums dürfen sich die Kommunen nicht zur Übernahme neuer freiwilliger
TOP:
Vorlagen-Nummer:
VIII/2026/02976
Datum:
05.08.2026
Bezug-Nummer.
PSP-Element/ Sachkonto:
Verfasser:
Plandatum:

1 Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (30.09.2024): Hinweise zur Aufstellung und zum
Inhalt eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes sowie zum Umgang mit der vorläufigen Haushaltsführung, S. 11,
verfügbar unter: https://mi.sachsen-anhalt.de/service/downloadservice/kommunalrecht/kommunales-
haushaltsrecht/runderlasse-und-rundverfuegungen-ab-2021
Leistungen verpflichten.“1 Andererseits wurden mit Erlass der vom Landesverwaltungsamt
angeordneten Haushaltssperre rund 19.000 Euro an Ausgaben für Veranstaltungen im
Produkt 1.11101 Steuerung der Kommune gesperrt. Das verfügbare Budget sank mithin um
rund 17 Prozent auf rund 92.000 Euro.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1.
Welche Aufwendungen sind jeweils für die Weinfeste im Oktober 2025 und Juni 2026
entstanden und mit welchen Aufwendungen plant die Stadtverwaltung für das
Weinfest im Oktober 2026? Bitte nach Aufwendungen zulasten des städtischen
Haushalts und solchen zulasten der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH
differenzieren.
2.
Welche Erträge konnten jeweils für die unter 1. genannten Feste verzeichnet
werden? Bitte nach Erträgen zugunsten des städtischen Haushalts und solchen
zugunsten der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH differenzieren und Herkunft der
Erträge erläutern.
3.
Werden städtische Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit diesen und
ähnlichen Veranstaltungen auf dem Marktplatz einzig und allein unter der Leistung
1.11101.02 verbucht? Wenn nein, wo noch?
4.
Mit welchen Aufwendungen und Erträgen plant die Stadtverwaltung für die
Veranstaltung am ersten Septemberwochenende? Bitte die Herkunft der Erträge
erläutern.
5.
Mit
welchen
schätzungsweisen
Aufwendungen
und
Erträgen
plant
die
Stadtverwaltung jährlich für die Umsetzung je einer zusätzlichen Veranstaltung pro
Jahr auf dem Marktplatz? Bitte die Herkunft der Erträge erläutern.
6.
Welcher manifeste, konkrete Mehrwert für den städtischen Haushalt ergibt sich aus
diesen Veranstaltungen jeweils? Wenn nötig, bitte nach Veranstaltung differenzieren.
7.
Wie ist das Eingehen dieser neuen freiwilligen Leistungen in Hinblick auf die
Regelung aus Ziffer 2.2.1.7 des Haushaltskonsolidierungserlasses zu rechtfertigen?
8.
Wie haben sich die tatsächlichen Aufwendungen (IST) für die Leistung 1.11101.02 in
den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln.
9.
Welche ursprünglich geplanten Leistungen können durch die mit der Haushaltssperre
getroffenen Einschränkungen der Leistung 1.11101.02 nicht umgesetzt werden? Bitte
auflisten und wo nötig erläutern.
10. In welche Leistungen gliedert sich das Produkt 1.11101? In welche Sachkonten
gliedern sich diese jeweils? Bitte einschließlich der jeweiligen Ansätze 2026 auflisten
und notwendigenfalls Übersicht als Anlage beifügen.

gez. Ferdinand Raabe
Fraktionsvorsitzender