CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Anfrage zu Jugendschutz-Kontrollen in Halle
Beschlussvorlage
Anfrage
Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Kenntnisnahme
Betreff: Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion zu Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Halle (Saale)
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten und weiteren jugendschutzrelevanten Angeboten stellt eine wichtige Aufgabe der zuständigen Behörden dar. Das Jugendschutzgesetz enthält hierzu klare Regelungen für Verkaufsstellen, Tankstellen, Kioske, Gaststätten, Veranstaltungen und sonstige Anbieter. Gleichzeitig verdichten sich Hinweise aus der Bürgerschaft, dass insbesondere in kleineren Kiosken, Spätverkaufsstellen („Spätis“) und ähnlichen Verkaufsstellen die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestimmungen nicht immer mit der erforderlichen Konsequenz erfolgt und wirtschaftliche Interessen teilweise Vorrang vor den gesetzlichen Vorgaben erhalten. Vor diesem Hintergrund kommt regelmäßigen Kontrollen und deren konsequenter Durchsetzung eine besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wie viele Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 im Stadtgebiet Halle (Saale) durchgeführt? 2. Wie verteilen sich diese Kontrollen auf Gaststätten, Kioske, Spätverkaufsstellen, Tankstellen, Supermärkte, Veranstaltungen und sonstige Einrichtungen? 3. Wie viele Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 festgestellt und um welche Verstöße handelte es sich dabei? 4. Welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen bzw. Bußgelder wurden aufgrund der festgestellten Verstöße verhängt? 5. Führt die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Polizei oder anderen Behörden Testkäufe bzw. vergleichbare Schwerpunktkontrollen durch? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen? 6. Gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung bestimmte Bereiche, Branchen oder Veranstaltungsformate, bei denen besondere Probleme bei der Einhaltung des Jugendschutzes bestehen? 7. Hält die Stadtverwaltung die derzeitige Kontrolldichte für ausreichend, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wirksam sicherzustellen?
gez. Christoph Bernstiel Fraktionsvorsitzender CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02970 Datum: 06.08.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: Verfasser: Haak, Guido Plandatum: