CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Antrag auf Erarbeitung einer Förderrichtlinie für kommunale Fördermittel in der lokalen Wirtschaftsförderung; EU-Beihilferecht wird systematisch berücksichtigt
Beschlussvorlage
Antrag
Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Entscheidung
Betreff: Antrag der CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) zur Erarbeitung einer Förderrichtlinie für kommunale Fördermittel im Bereich der Wirtschaftsförderung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat eine Förderrichtlinie für die Gewährung kommunaler Fördermittel im Bereich der lokalen Wirtschaftsförderung vorzulegen. Die Richtlinie soll insbesondere die Voraussetzungen, Fördergegenstände, Antragsverfahren, Auswahlkriterien, Dokumentationspflichten sowie die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union berücksichtigen und eine rechtssichere Vergabe kommunaler Fördermittel ermöglichen.
gez. Christoph Bernstiel Fraktionsvorsitzender CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale)
TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02928 Datum: 06.08.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: Verfasser: Bernstiel, Christoph Plandatum:
Begründung:
Die Stadt Halle (Saale) unterstützt regelmäßig Projekte, Veranstaltungen und Maßnahmen, die der lokalen Wirtschaft, der Wissenschaft, der Kreativwirtschaft oder der Stärkung des Wirtschaftsstandortes dienen. Für die Vergabe entsprechender Fördermittel fehlt bislang jedoch eine eigenständige und rechtssichere Förderrichtlinie. Dies erschwert eine transparente und rechtssichere Gewährung kommunaler Zuschüsse, insbesondere wenn Förderungen an Unternehmen oder wirtschaftlich tätige Einrichtungen erfolgen und hierbei die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zu beachten sind. Eine Förderrichtlinie schafft hierfür einen verlässlichen Rechtsrahmen. Sie sorgt für transparente Förderentscheidungen, einheitliche Antrags- und Auswahlverfahren sowie Rechtssicherheit für die Stadtverwaltung und die Antragsteller. Gleichzeitig werden die Vorgaben des europäischen Beihilferechts systematisch berücksichtigt und das Risiko rechtswidriger Beihilfen minimiert. Ein aktuelles Beispiel ist die Förderung von Veranstaltungen mit wirtschaftlicher Bedeutung für den Standort Halle (Saale), wie etwa des Werkleitz Festivals. Eine rechtskonforme Förderrichtlinie würde die Gewährung kommunaler Zuschüsse in vergleichbaren Fällen künftig auf eine transparente und rechtssichere Grundlage stellen und zugleich die Wirtschaftsförderung der Stadt nachhaltig stärken.