Fraktion Volt und MitBürger Anfrage an Stadt Halle (Saale) zum Umgang mit dem Informationsfreiheitsgesetz LSA
Beschlussvorlage
Anfrage
Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Kenntnisnahme
Betreff: Anfrage der Fraktion Volt / MitBürger zum Umgang mit der Informationsfreiheit
Der Anspruch auf einen freien Zugang zu Informationen gegenüber Behörden ist ein wichtiges Grundrecht in der Demokratie. Es wird durch Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) sowie durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährleistet und dient der Stärkung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Vertrauen in das Verwaltungshandeln. In Sachsen- Anhalt wird dieses Recht durch das Informationszugangsgesetz (IZG LSA) und das Informationsrecht der Presse gemäß § 4 des Landespressegesetzes gesichert. Die Behörden sind demnach verpflichtet Bürgerinnen und Medienvertreterinnen Auskunft zu erteilen und ihnen Dokumente zur Verfügung zu stellen. Die nachfolgenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf Anfragen nach dem IZG LSA.
Gemäß § 10 Abs. 2a IZG LSA werden für die Beantwortung von IZG-Anfragen keine Gebühren erhoben, sofern diese nicht mehr als 50 Euro betragen. Die dadurch entstehende Mehrbelastung der Kommunen gleicht das Land Sachsen-Anhalt über eine pauschale Finanzzuweisung in Höhe von 200 Euro je Kommune und Haushaltsjahr aus. Darüberhinausgehende Mehrbelastungen werden vom Land auf Einzelnachweis ausgeglichen.
Die Auswertung der bisherigen Praxis der Stadt Halle (Saale) im Umgang mit IZG-Anfragen ermöglicht eine Bewertung des Verwaltungsaufwands, der Inanspruchnahme des Informationszugangsrechts sowie möglicher Potenziale für eine verstärkte proaktive Veröffentlichung von Informationen. Sie soll dem Stadtrat eine fundierte Grundlage für die Bewertung der Transparenzpraxis der Stadtverwaltung bieten.
In diesem Zusammenhang fragen wir:
TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02979 Datum: 05.08.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: Verfasser: Plandatum:
- Wie viele Anträge auf Informationszugang nach dem IZG LSA sind in den Jahren 2021 bis 2025 bei der Stadt Halle (Saale) eingegangen? Bitte nach Jahren und zuständigen Fachbereichen aufschlüsseln.
- Wie viele Anträge wurden im oben genannten Zeitraum a) vollständig bewilligt, b) teilweise bewilligt, c) vollständig abgelehnt, d) zurückgenommen oder e) anderweitig erledigt? Bitte ebenfalls nach Jahren und Fachbereichen aufschlüsseln.
- In wie vielen Fällen wurden die gesetzlichen Bearbeitungsfristen von einem Monat im oben genannten Zeitraum überschritten? Bitte ebenfalls nach Jahren und Fachbereichen aufschlüsseln.
- Welche Ablehnungsgründe wurden von der Verwaltung am häufigsten angeführt (z. B. Schutz personenbezogener Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse)?
- Welche Mehraufwendungen für die Beantwortung von IZG-Anfragen hat die Stadt Halle (Saale) in den vergangenen zwei Haushaltsjahren gemäß §10 Absatz 2a IZG LSA gegenüber dem Land geltend gemacht?
- Welche Gebühren wurden für die Bearbeitung von Informationsfreiheitsanträgen in den vergangenen fünf Jahren erhoben? Bitte Anzahl der gebührenpflichtigen Verfahren sowie die jährlichen Gesamteinnahmen darstellen.
- Wie bewertet die Stadtverwaltung den personellen und organisatorischen Aufwand bei der Bearbeitung von IZG-Anfragen?
gez. Ferdinand Raabe Fraktionsvorsitzender