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title: "Fraktion Volt und MitBürger Anfrage an Stadt Halle (Saale) zum Umgang mit dem Informationsfreiheitsgesetz LSA"
sdDatePublished: "2026-08-11T16:24:00Z"
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  - name: "public officials"
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  - name: "government policy"
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locations:
  - "Sachsen-Anhalt"
  - "Halle (Saale)"
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Fraktion Volt und MitBürger Anfrage an Stadt Halle (Saale) zum Umgang mit dem Informationsfreiheitsgesetz LSA

Beschlussvorlage

Anfrage

Beratungsfolge
Termin
Status
Stadtrat
26.08.2026
öffentlich
Kenntnisnahme

Betreff:
Anfrage der Fraktion Volt / MitBürger zum Umgang mit der
Informationsfreiheit

Der Anspruch auf einen freien Zugang zu Informationen gegenüber Behörden ist ein
wichtiges Grundrecht in der Demokratie. Es wird durch Artikel 5 des Grundgesetzes (GG)
sowie durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährleistet und dient der Stärkung von
Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Vertrauen in das Verwaltungshandeln. In Sachsen-
Anhalt wird dieses Recht durch das Informationszugangsgesetz (IZG LSA) und das
Informationsrecht der Presse gemäß § 4 des Landespressegesetzes gesichert. Die
Behörden sind demnach verpflichtet Bürger*innen und Medienvertreter*innen Auskunft zu
erteilen und ihnen Dokumente zur Verfügung zu stellen. Die nachfolgenden Fragen beziehen
sich ausschließlich auf Anfragen nach dem IZG LSA.

Gemäß § 10 Abs. 2a IZG LSA werden für die Beantwortung von IZG-Anfragen keine
Gebühren erhoben, sofern diese nicht mehr als 50 Euro betragen. Die dadurch entstehende
Mehrbelastung der Kommunen gleicht das Land Sachsen-Anhalt über eine pauschale
Finanzzuweisung in Höhe von 200 Euro je Kommune und Haushaltsjahr aus.
Darüberhinausgehende
Mehrbelastungen
werden
vom
Land
auf
Einzelnachweis
ausgeglichen.

Die Auswertung der bisherigen Praxis der Stadt Halle (Saale) im Umgang mit IZG-Anfragen
ermöglicht eine Bewertung des Verwaltungsaufwands, der Inanspruchnahme des
Informationszugangsrechts sowie möglicher Potenziale für eine verstärkte proaktive
Veröffentlichung von Informationen. Sie soll dem Stadtrat eine fundierte Grundlage für die
Bewertung der Transparenzpraxis der Stadtverwaltung bieten.

In diesem Zusammenhang fragen wir:

TOP:
Vorlagen-Nummer:
VIII/2026/02979
Datum:
05.08.2026
Bezug-Nummer.
PSP-Element/ Sachkonto:
Verfasser:
Plandatum:

1. Wie viele Anträge auf Informationszugang nach dem IZG LSA sind in den Jahren
2021 bis 2025 bei der Stadt Halle (Saale) eingegangen? Bitte nach Jahren und
zuständigen Fachbereichen aufschlüsseln.
2. Wie viele Anträge wurden im oben genannten Zeitraum
a) vollständig bewilligt,
b) teilweise bewilligt,
c) vollständig abgelehnt,
d) zurückgenommen oder
e) anderweitig erledigt?
Bitte ebenfalls nach Jahren und Fachbereichen aufschlüsseln.
3. In wie vielen Fällen wurden die gesetzlichen Bearbeitungsfristen von einem Monat im
oben genannten Zeitraum überschritten? Bitte ebenfalls nach Jahren und
Fachbereichen aufschlüsseln.
4. Welche Ablehnungsgründe wurden von der Verwaltung am häufigsten angeführt (z.
B. Schutz personenbezogener Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse)?
5. Welche Mehraufwendungen für die Beantwortung von IZG-Anfragen hat die Stadt
Halle (Saale) in den vergangenen zwei Haushaltsjahren gemäß §10 Absatz 2a IZG
LSA gegenüber dem Land geltend gemacht?
6. Welche Gebühren wurden für die Bearbeitung von Informationsfreiheitsanträgen in
den vergangenen fünf Jahren erhoben? Bitte Anzahl der gebührenpflichtigen
Verfahren sowie die jährlichen Gesamteinnahmen darstellen.
7. Wie bewertet die Stadtverwaltung den personellen und organisatorischen Aufwand
bei der Bearbeitung von IZG-Anfragen?

gez. Ferdinand Raabe
Fraktionsvorsitzender