CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) beantragt Erarbeitung einer Förderrichtlinie für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales; Transparenz erhöht, Kontrollmöglichkeiten gestärkt.
Beschlussvorlage
Antrag
Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Entscheidung
Betreff: Antrag der CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) zur Erarbeitung einer Förderrichtlinie für den Bereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat eine Richtlinie für die Projektförderung im Bereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales vorzulegen. Die Richtlinie soll sich an den bereits bestehenden Förderrichtlinien der Stadt Halle (Saale) für die Bereiche Kultur und Sport orientieren und insbesondere Regelungen zu Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren, Auswahlkriterien, Entscheidungsprozessen, Verwendungsnachweisen sowie zur Berichterstattung über die Mittelverwendung enthalten. 2. Bis zum Inkrafttreten der Förderrichtlinie sind alle vorgesehenen Projektförderungen im Bereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales dem zuständigen Ausschuss vor ihrer Bewilligung – soweit dies nach den geltenden kommunal- und haushaltsrechtlichen Vorschriften zulässig ist – zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
gez. Christoph Bernstiel Fraktionsvorsitzender CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale)
TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02927 Datum: 06.08.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: Verfasser: Bernstiel, Christoph Plandatum:
Begründung:
Während für die Projektförderung in den Bereichen Kultur und Sport transparente Förderrichtlinien bestehen, existiert für den Bereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales bislang keine vergleichbare Regelung. Dadurch fehlt ein nachvollziehbarer und einheitlicher Rahmen für die Vergabe der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel. Die derzeitige Praxis führt dazu, dass Projektförderungen ohne ein transparentes Verfahren vergeben werden und der zuständige Fachausschuss über die Mittelverwendung regelmäßig weder berät noch entscheidet. Dies erschwert die parlamentarische Kontrolle sowie die Nachvollziehbarkeit der Förderentscheidungen. Eine Förderrichtlinie schafft Transparenz, Rechtssicherheit und Chancengleichheit für alle potenziellen Antragsteller. Förderentscheidungen werden anhand klarer und nachvollziehbarer Kriterien getroffen und für Stadtrat sowie Öffentlichkeit besser überprüfbar. Auch bis zum Erlass einer Förderrichtlinie sollte der zuständige Ausschuss im Rahmen seiner Zuständigkeiten in die Entscheidung über Projektförderungen eingebunden werden. Dies stärkt die Transparenz der Mittelvergabe, erhöht die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen und gewährleistet eine angemessene parlamentarische Kontrolle bei der Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel.