AfD-Stadtratsfraktion beantragt Klimageräte-Förderung in sozialen Einrichtungen in Halle (Saale); 33–67% Förderanteil, 10 Förderungen vorgesehen

Beschlussvorlage

Antrag

Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Entscheidung

Betreff: Antrag der AfD-Stadtratsfraktion zur Förderung von Klimageräten in sozialen und gemeinschaftlichen Einrichtungen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt:

  1. Bis zum 01. März 2027 eine Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Klimageräten für Einrichtungen zu erarbeiten, in denen vulnerable Bürger und ältere Einwohner der Stadt Halle (Saale) leben, betreut und versorgt werden oder aus sozialen und gemeinschaftlichen Gründen zusammenkommen und mithilfe dieses Programmes gesundheitlich geschützt werden können.
  2. Dabei einen auf Kriterien basierenden Förderanteil von 33 bis 67 Prozent der förderfähigen Kosten festzulegen und einen festzulegenden Maximalbetrag je Förderfall zu berücksichtigen.
  3. Dabei darauf zu achten, dass in einem ersten Schritt mindestens 10 Förderungen ausgegeben werden können.
  4. Dabei Mitnahmeeffekte Dritter durch entsprechendes Einschränken weitestgehend auszuschließen.
  5. Fördermöglichkeiten zur finanziellen Ausstattung eines kommunalen Förderprogramms zu akquirieren und die entsprechenden Förderbedingungen in die Richtlinie aufzunehmen.
  6. Den Stadtrat bis zur Novembersitzung 2026 darüber zu informieren, welche Förderprogramme bereits jetzt existieren, aus welchem ein kommunales Förderprogramm finanzierbar und umsetzbar wäre (unter Einsatz eines Anteils TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02969 Datum: 05.08.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: Verfasser: Plandatum:

kommunaler Eigenmittel), ggf. Bundesförderrichtlinie zur „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“. 7. In der Finanzplanung des Haushaltes 2027 bereits jetzt einen Vorhaltebetrag in Höhe von jährlich 25.000 Euro einzustellen, gegebenenfalls unter Reduzierung einer weniger wichtigen bestehenden freiwilligen Aufgabe, um ein kommunales Förderprogramm für Klimageräte aus- oder mitzufinanzieren.

gez. A. Raue Fraktionsvorsitzender AfD-Stadtratsfraktion

Begründung:

Die Sommer in Halle (Saale) werden spürbar heißer, die Hitzeperioden länger und intensiver. Was für gesunde Menschen eine bloße Unannehmlichkeit darstellt, ist für die vulnerablen Gruppen unserer Stadtgesellschaft eine unmittelbare, oft lebensbedrohliche Gefahr.

Ältere Einwohner, Pflegebedürftige, Menschen mit Vorerkrankungen haben oft nicht die Möglichkeit, der drückenden Hitze aus eigener Kraft zu entkommen.

In den Einrichtungen, in denen diese Menschen leben, gepflegt werden oder Gemeinschaft suchen, steigen die Temperaturen im Sommer oft tagelang auf ein unerträgliches Maß. Betroffene leiden leise – unter Kreislaufzusammenbrüchen, Dehydrierung und massiver körperlicher Erschöpfung. Wenn die Innenräume kollabieren, kollabiert auch die Gesundheit derer, die uns am meisten am Herzen liegen sollten. Häufig kann in solchen heißen Wochen die Gemeinschaft nicht mehr gelebt werden, da in den betroffenen Einrichtungen schlicht die Kühlung spendende Klimatechnik fehlt. Diese kann aber über Spenden, Förderprogramme und Eigenbeiträge der Trägervereine entsprechend der Erfordernisse nachgerüstet werden. Als Stadtgemeinschaft tragen wir die ethische und soziale Verantwortung, die Voraussetzungen hierfür zu schaffen und für die Sicherheit, Lebensqualität und Würde unserer Bürger zu sorgen, die unseren Land aufgebaut haben. Niemand darf in Halle der Hitze schutzlos ausgeliefert sein, nur weil eine Einrichtung sich moderne Kühlung nicht leisten kann.

Dieses Förderprogramm ist kein Luxusprojekt und keine rein technische Maßnahme. Es ist ein Akt der Menschlichkeit, der Solidarität und der gesundheitlichen Fürsorge. Wir schaffen damit Schutzräume. Wir bewahren Lebensqualität.

Im Ernstfall rettet diese Richtlinie schlicht und ergreifend Menschenleben.