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title: "AfD-Stadtratsfraktion beantragt Klimageräte-Förderung in sozialen Einrichtungen in Halle (Saale); 33–67% Förderanteil, 10 Förderungen vorgesehen"
sdDatePublished: "2026-08-11T16:24:00Z"
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  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "health"
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  - name: "politics and government"
    identifier: "medtop:11000000"
locations:
  - "Halle (Saale)"
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AfD-Stadtratsfraktion beantragt Klimageräte-Förderung in sozialen Einrichtungen in Halle (Saale); 33–67% Förderanteil, 10 Förderungen vorgesehen

Beschlussvorlage

Antrag

Beratungsfolge
Termin
Status
Stadtrat
26.08.2026
öffentlich
Entscheidung

Betreff:
Antrag der AfD-Stadtratsfraktion zur Förderung von Klimageräten in
sozialen und gemeinschaftlichen Einrichtungen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt:
1. Bis zum 01. März 2027 eine Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von
Klimageräten für Einrichtungen zu erarbeiten, in denen vulnerable Bürger und ältere
Einwohner der Stadt Halle (Saale) leben, betreut und versorgt werden oder aus
sozialen und gemeinschaftlichen Gründen zusammenkommen und mithilfe dieses
Programmes gesundheitlich geschützt werden können.
2. Dabei einen auf Kriterien basierenden Förderanteil von 33 bis 67 Prozent der
förderfähigen Kosten festzulegen und einen festzulegenden Maximalbetrag je
Förderfall zu berücksichtigen.
3. Dabei darauf zu achten, dass in einem ersten Schritt mindestens 10 Förderungen
ausgegeben werden können.
4. Dabei Mitnahmeeffekte Dritter durch entsprechendes Einschränken weitestgehend
auszuschließen.
5. Fördermöglichkeiten
zur
finanziellen
Ausstattung
eines
kommunalen
Förderprogramms zu akquirieren und die entsprechenden Förderbedingungen in die
Richtlinie aufzunehmen.
6. Den Stadtrat bis zur Novembersitzung 2026 darüber zu informieren, welche
Förderprogramme
bereits
jetzt
existieren,
aus
welchem
ein
kommunales
Förderprogramm finanzierbar und umsetzbar wäre (unter Einsatz eines Anteils
TOP:
Vorlagen-Nummer:
VIII/2026/02969
Datum:
05.08.2026
Bezug-Nummer.
PSP-Element/ Sachkonto:
Verfasser:
Plandatum:

kommunaler Eigenmittel), ggf. Bundesförderrichtlinie zur „Klimaanpassung in sozialen
Einrichtungen“.
7. In der Finanzplanung des Haushaltes 2027 bereits jetzt einen Vorhaltebetrag in Höhe
von jährlich 25.000 Euro einzustellen, gegebenenfalls unter Reduzierung einer
weniger wichtigen bestehenden freiwilligen Aufgabe, um ein kommunales
Förderprogramm für Klimageräte aus- oder mitzufinanzieren.

gez. A. Raue
Fraktionsvorsitzender AfD-Stadtratsfraktion

Begründung:

Die Sommer in Halle (Saale) werden spürbar heißer, die Hitzeperioden länger und
intensiver. Was für gesunde Menschen eine bloße Unannehmlichkeit darstellt, ist für
die
vulnerablen
Gruppen
unserer
Stadtgesellschaft
eine
unmittelbare,
oft
lebensbedrohliche Gefahr.

Ältere Einwohner, Pflegebedürftige, Menschen mit Vorerkrankungen haben oft nicht
die Möglichkeit, der drückenden Hitze aus eigener Kraft zu entkommen.

In den Einrichtungen, in denen diese Menschen leben, gepflegt werden oder
Gemeinschaft suchen, steigen die Temperaturen im Sommer oft tagelang auf ein
unerträgliches Maß.
Betroffene leiden leise – unter Kreislaufzusammenbrüchen, Dehydrierung und
massiver körperlicher Erschöpfung.
Wenn die Innenräume kollabieren, kollabiert auch die Gesundheit derer, die uns am
meisten am Herzen liegen sollten.
Häufig kann in solchen heißen Wochen die Gemeinschaft nicht mehr gelebt werden,
da in den betroffenen Einrichtungen schlicht die Kühlung spendende Klimatechnik
fehlt.
Diese kann aber über Spenden, Förderprogramme und Eigenbeiträge der
Trägervereine entsprechend der Erfordernisse nachgerüstet werden.
Als Stadtgemeinschaft tragen wir die ethische und soziale Verantwortung, die
Voraussetzungen hierfür zu schaffen und für die Sicherheit, Lebensqualität und
Würde unserer Bürger zu sorgen, die unseren Land aufgebaut haben.
Niemand darf in Halle der Hitze schutzlos ausgeliefert sein, nur weil eine Einrichtung
sich moderne Kühlung nicht leisten kann.

Dieses Förderprogramm ist kein Luxusprojekt und keine rein technische Maßnahme.
Es ist ein Akt der Menschlichkeit, der Solidarität und der gesundheitlichen Fürsorge.
Wir schaffen damit Schutzräume. Wir bewahren Lebensqualität.

Im Ernstfall rettet diese Richtlinie schlicht und ergreifend Menschenleben.