Stadtrat Halle (Saale) beschließt Annahme von Sponsoringvereinbarungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen; 11.000 EUR Sponsoring für Wasserspielanlagen
Beschlussvorlage
Beschlussvorlage
Beratungsfolge Termin Status
Stadtrat
26.08.2026
öffentliche Entscheidung
Betreff: Zustimmung zur Annahme von Sponsoringvereinbarungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschließt gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA die Annahme der nachfolgenden Sponsoringvereinbarungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen.
Sponsorenvereinbarung mit der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH für die Wasserspielanlagen Frauenbrunnen und Brunnenanlage am Steintor in Höhe von 11.000,00 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer (Produkt 1.55105 Wasserspielanlagen)
Egbert Geier Bürgermeister
TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02874 Datum: 07.07.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: 1.11118.01/58110220 Verfasser: FB Finanzen
Darstellung finanzielle Auswirkungen Für Beschlussvorlagen und Anträge der Fraktionen
Finanzielle Auswirkungen Aktivierungspflichtige Investition
ja ja
nein nein
Ergebnis Prüfung kostengünstigere Alternative
Folgen bei Ablehnung
A Haushaltswirksamkeit HH-Jahr ff.
Jahr Höhe (Euro) Wo veranschlagt (Produkt/Projekt)
Ergebnisplan Ertrag (gesamt) 2026 2027
5.500,00
5.500,00
1.55105 zu Pkt. 1 1.55105 zu Pkt. 1 Aufwand (gesamt) 2026 2027
5.500,00
5.500,00
1.55105 zu Pkt. 1 1.55105 zu Pkt. 1 Finanzplan Einzahlungen (gesamt)
Auszahlungen (gesamt)
B Folgekosten (Stand: ab Jahr Höhe (jährlich, Euro) Wo veranschlagt (Produkt/Projekt) Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ertrag (gesamt)
Aufwand (ohne Abschreibungen)
Aufwand (jährliche Abschreibungen)
Auswirkungen auf den Stellenplan ja nein Wenn ja, Stellenerweiterung:
Stellenreduzierung:
Familienverträglichkeit: ja
Gleichstellungsrelevanz: ja
Klimawirkung: positiv keine negativ
Haushaltskonsolidierungsrelevant ja nein
Erläuterung:
Begründung:
Wie bereits in früheren Betriebsjahren werden im Jahr 2026 und 2027 Sponsorenmittel zur Finanzierung des laufenden Aufwandes für verschiedene hallesche Brunnen und Wasserspiele in Aussicht gestellt. Die Betreibung von Wasserspielanlagen und Brunnenanlagen ist freiwillig, aber nicht aus Halle (Saale) wegzudenken. Die Wasserspiele bereichern unsere Stadt und tragen wesentlich zur Aufwertung unseres Images bei. Des Weiteren dienen sie dem Erhalt der Attraktivität der Brunnenstandorte als Orte der Erholung, Kommunikation und sozialer Kontakte. Somit bringen die städtischen Brunnen und Wasserspiele Lebensqualität und erfreuen junge und ältere Menschen in unserer Stadt. Mit den Sponsoringvereinbarungen werden die anfallenden Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der öffentlichen Wasserspielanlage teilfinanziert. Der Sponsoringbetrag in Höhe von 11.000,00 EUR wird in zwei Raten a 5.500,00 EUR beglichen. PSP-Element 1.55105 - Wasserspielanlagen Ertrag 2026: 5.500,00 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer Aufwand 2026: 5.500,00 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer
Ertrag 2027: 5.500,00 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer Aufwand 2027: 5.500,00 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer Familienverträglichkeit:
Positive Auswirkungen auf die Familienverträglichkeit