Jürgen Lökes und Karsten Dederichs spenden 1.000,00 € für die Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Zerbst/Anhalt; Spende angenommen durch Haupt- und Finanzausschuss

«vovanr»

Stadt Zerbst/Anhalt Zerbst/Anhalt, 10.08.2026 Der Bürgermeister

Beschlussvorlage

öffentlich Vorlage-Nr: BV/0364/2026 Federführendes Amt: Ordnungsamt/ Grünflächen/ Bau u. Wirtschaftshof gefertigt: Sanftenberg, Thomas Beratungsfolge Datum Mitglieder Abstimmungsergebnis Soll Ist JA NEIN STE MV Haupt- und Finanzausschuss 17.08.2026

Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:

Entscheidung über die Annahme und Verwendung einer Geldspende für die Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Zerbst/Anhalt

Sachverhalt/Problem: Eine Kommune darf gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (KVG LSA) zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVA LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Vertretung. Abweichend davon kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen. Die Wertgrenzen sind in der Hauptsatzung zu bestimmen.

In der Hauptsatzung der Stadt Zerbst/Anhalt sind die Zuständigkeiten mit den entsprechenden Wertgrenzen wie folgt geregelt:

§ 12 Abs. 1 Nr. 12 – Zuwendungen bis 500,00 € - Zuständigkeit des Bürgermeisters

§ 7 Abs. 2 Nr. 2.3 – Zuwendungen von 500,01 € bis 2.500,00 € - Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses

§ 4 Abs. 3 Nr. 7 – Zuwendung über 2.500,01 € - Zuständigkeit des Stadtrates

Die Herren Jürgen Lökes und Karsten Dederichs haben eine Geldspende in Höhe von 1.000,00 € für die Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Zerbst/Anhalt getätigt.

Die geleistete Zuwendung kann zusätzlich zum städtischen Haushalt für den vorgenannten Zweck eingesetzt werden.

Entsprechend der in der Haushaltssatzung geregelten Zuständigkeit hat der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme und Verwendung dieser Spende zu entscheiden.

Finanzielle Auswirkungen X ja

nein

A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt

I. Aufwand Jahr Euro Produkt Konto davon veranschlagt Bedarf 20…

20…

II. Ertrag Jahr Euro Produkt Konto davon veranschlagt Bedarf 2026 1.000,00 126110 414800 0,00 1.000,00 20…

B. Investitionsplanung Investitionsnummer und/ oder Bezeichnung

I. Auszahlungen Jahr Euro Produkt Konto davon veranschlagt Bedarf 20…

20…

II. Einzahlungen Jahr Euro Produkt Konto davon veranschlagt Bedarf 20…

20…

III. Verpflichtungsermächtigungen Jahr Euro Produkt Konto davon veranschlagt Bedarf in 20…

Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzauschuss beschließt die Annahme der Spende von Herrn Jürgen Lökes in Höhe von 1.000,00 € für die Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Zerbst/Anhalt.

Andreas Dittmann Bürgermeister