---
title: "Jürgen Lökes und Karsten Dederichs spenden 1.000,00 € für die Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Zerbst/Anhalt; Spende angenommen durch Haupt- und Finanzausschuss"
sdDatePublished: "2026-08-11T11:10:00Z"
source: "https://buergerinfo.stadt-zerbst.de/getfile.asp?id=90168\u0026type=do"
topics:
  - name: "charity"
    identifier: "medtop:20000818"
locations:
  - "Zerbst/Anhalt"
---


Jürgen Lökes und Karsten Dederichs spenden 1.000,00 € für die Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Zerbst/Anhalt; Spende angenommen durch Haupt- und Finanzausschuss

«vovanr»

Stadt Zerbst/Anhalt
Zerbst/Anhalt, 10.08.2026
Der Bürgermeister

Beschlussvorlage

öffentlich
Vorlage-Nr:
BV/0364/2026
Federführendes Amt:
Ordnungsamt/ Grünflächen/ Bau u. Wirtschaftshof
gefertigt:
Sanftenberg, Thomas
Beratungsfolge
Datum
Mitglieder
Abstimmungsergebnis
Soll
Ist
JA
NEIN
STE
MV
Haupt- und Finanzausschuss
17.08.2026

Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:

Entscheidung über die Annahme und Verwendung einer Geldspende für die Kinder- und
Jugendfeuerwehr der Stadt Zerbst/Anhalt

Sachverhalt/Problem:
Eine Kommune darf gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-
Anhalt (KVG LSA) zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVA LSA Spenden, Schenkungen
und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegen
ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme oder Vermittlung
entscheidet die Vertretung. Abweichend davon kann die Vertretung die Entscheidung über die
Annahme bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen
beschließenden Ausschuss übertragen.
Die Wertgrenzen sind in der Hauptsatzung zu bestimmen.

In der Hauptsatzung der Stadt Zerbst/Anhalt sind die Zuständigkeiten mit den entsprechenden
Wertgrenzen wie folgt geregelt:

§ 12 Abs. 1 Nr. 12 – Zuwendungen bis 500,00 € - Zuständigkeit des Bürgermeisters

§ 7 Abs. 2 Nr. 2.3 – Zuwendungen von 500,01 € bis 2.500,00 € - Zuständigkeit des Haupt- und
Finanzausschusses

§ 4 Abs. 3 Nr. 7 – Zuwendung über 2.500,01 € - Zuständigkeit des Stadtrates

Die Herren Jürgen Lökes und Karsten Dederichs haben eine Geldspende in Höhe von 1.000,00
€ für die Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Zerbst/Anhalt getätigt.

Die geleistete Zuwendung kann zusätzlich zum städtischen Haushalt für den vorgenannten
Zweck eingesetzt werden.

Entsprechend der in der Haushaltssatzung geregelten Zuständigkeit hat der Haupt- und
Finanzausschuss über die Annahme und Verwendung dieser Spende zu entscheiden.

Finanzielle Auswirkungen
 X
ja

nein

A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt

I. Aufwand
Jahr
Euro
Produkt
Konto
davon
veranschlagt
Bedarf
20…

20…

II. Ertrag
Jahr
Euro
Produkt
Konto
davon
veranschlagt
Bedarf
2026
1.000,00
126110
414800
0,00
1.000,00
20…

B. Investitionsplanung
Investitionsnummer und/
oder Bezeichnung

I. Auszahlungen
Jahr
Euro
Produkt
Konto
davon
veranschlagt
Bedarf
20…

20…

II. Einzahlungen
Jahr
Euro
Produkt
Konto
davon
veranschlagt
Bedarf
20…

20…

III. Verpflichtungsermächtigungen
Jahr
Euro
Produkt
Konto
davon
veranschlagt
Bedarf
in 20…

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzauschuss beschließt die Annahme der Spende von Herrn Jürgen
Lökes in Höhe von 1.000,00 € für die Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Zerbst/Anhalt.

Andreas Dittmann
Bürgermeister