Deutsche Bundesbank Aufstockung bzw. Neuemission Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills) Frankfurt am Main; 6 Mrd € Gesamtaufstockung vorgesehen
Pressemitteilung: Ankündigung – Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills)
Deutsche Bundesbank, Kommunikation Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Bei publizistischer Verwertung wird um die Angabe der Quelle gebeten. Pressemitteilung
Frankfurt am Main 11. August 2026 Seite 1 von 2 Ankündigung Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills)
Wie in der Emissionsplanung des Bundes für das dritte Quartal 2026 bekannt gegeben, ist am 17. August 2026 die Aufstockung bzw. Neuemission nachfolgender Bubills im Rahmen einer Multi- ISIN-Auktion vorgesehen:
Aufstockung
Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills)
Ausgabe Februar 2026 / Laufzeit 12 Monate
ISIN DE000BU0E386
Derzeitiges Emissionsvolumen: 8 Mrd €
Fälligkeit: 17. Februar 2027
Restlaufzeit: 6 Monate (182 Zinstage)
Neuemission Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills) Ausgabe August 2026 / Laufzeit 12 Monate
ISIN DE000BU0E444
Fälligkeit: 18. August 2027 (364 Zinstage)
Für beide Bubills zusammen wird ein Aufstockungs- bzw. Emissionsbetrag (einschließlich jeweiliger Marktpflegequote) in Höhe von 6 Mrd € angestrebt. Dabei beabsichtigt der Bund, bei der Aufstockung Bubill Ausgabe Februar 2026 (ISIN DE000BU0E386) 3 Mrd € und bei der Neuemission Bubill Ausgabe August 2026 (ISIN DE000BU0E444) 3 Mrd € zuzuteilen. Die endgültige Festlegung des auf jeden Bubill entfallenden Aufstockungs- bzw. Emissionsbetrages erfolgt im Rahmen der Tenderzuteilung am 17. August 2026.
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Deutsche Bundesbank, Kommunikation Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Bei publizistischer Verwertung wird um die Angabe der Quelle gebeten.
Bietungsberechtigt sind die Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen. Die Gebote müssen über einen Nennbetrag von mindestens 1 Mio € oder einem ganzen Vielfachen davon lauten. Renditegebote müssen auf volle 0,001-Prozentpunkte lauten. Gebote ohne Angabe einer Rendite sowie mehrere Gebote zu unterschiedlichen Renditen sind möglich. Die Abgabe von Kursgeboten ist nicht zulässig. Die vom Bund akzeptierten Renditegebote werden zu der im Gebot genannten Rendite, Gebote ohne Renditeangabe zur gewogenen Durchschnittsrendite der akzeptierten Renditegebote zugeteilt. Repartierung bleibt vorbehalten.
Zeitlicher Ablauf des Tenderverfahrens: Ausschreibungstag: Freitag, 14. August 2026 Abgabe der Gebote: Montag, 17. August 2026, 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr Frankfurter Zeit Valutierungstag: Mittwoch, 19. August 2026
Im Übrigen gelten die Verfahrensregeln für Tender, die besonderen Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Auktionen von Bundeswertpapieren über das Bund Bietungs-System (BBS) sowie die Emissionsbedingungen für Wertpapiere des Bundes.